Darf das Jugendamt meine Beziehung mit meinen Freund verbieten?

5 Antworten

Solange dein Freund kein Krimineller ist der mit Drogen handelt und plant dich auf den Strich zu schicken, gibt es doch kaum einen Grund, weswegen man den Umgang verbieten sollte, oder?

Und im Rahmen deiner "Ausgangsmöglichkeiten" kannst du ihn auch besuchen.

So weit würde sich vermutlich kein Jugendamt bei einer 17-jährigen mehr aus dem Fenster lehnen.

Nichts destotrotz kann das Betreuungspersonal Deiner Einrichtung dir Besuche / Außerhausaktivitäten entsprechend den geltenden Hausregeln untersagen.

Wenn das Jugendamt Dir mit Deinen 17 Jahren diese Beziehung verbieten will, muss es schon schwerwiegende Gründe dafür geben. Grundlos würde das Jugendamt diesen Aufwand in Deinem Alter nicht betreiben.

Leider schreibst Du uns hierzu überhaupt nichts.

Mit 17 nur aus trifftigen Grund (selbst da bin ich mir nicht zu 100% sicher). Bist ja fast volljährig. Die Gründe müsstest aber selbst kennen.

Hallo, das dürfen sie weil du noch minderjährig bist, lieben Gruß