Bezahlt das Jobcenter ein Umzug wenn man 18 ist?

5 Antworten

Du musst eine Zusicherung beim Jobcenter einholen, dass deine Wohn- und Heizkosten auch in einer eigenen Wohnung ohne deine Eltern übernommen werden. Das steht in Absatz 5 SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.
die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Hilfreich ist es sicher, in der Begründung für den Antrag auf Zusicherung nach Absatz 5 § 22 SGB II die Geschichten präzise zu dokumentieren und wo möglich zu belegen, die dich dazu geführt haben, bei den Eltern ausziehen zu wollen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Nein. Erst ab 25 idR. Davor müssen deine Eltern für dich zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet
Dilara5678514 
Fragesteller
 23.03.2022, 15:19

Meine Eltern leben selbst vom Amt 🤷🏻‍♀️ Und ich verstehe mich garnicht mehr mit ihnen

0
Loka95  23.03.2022, 15:20
@Dilara5678514

Dann müsstest du nachfragen. Aber solange nicht die Polizei kommen musste, hast du geringe Chancen. Zumindest habe ich damals diese Antwort bekommen.

0

Wenn das Jobcenter Dich als Härtefall sieht, ist es durchaus möglich, daß Umzugskosten und die Miete übernommen werden.

Du mußt einen Antrag auf Gewährung einer Umzugsgenehmigung stellen.

Falls Du ausziehen/umziehen darfst, müssen Deine Eltern ggf. selbst umziehen, falls die Wohnung nach Deinem Auszug für sie nicht mehr angemessen sein sollte.

Das wäre mit dem Jobcenter abzuklären.

Du musst dann selber einen Antrag auf Leistungen stellen und die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen, unter 25 Jahren musst Du dem Jobcenter die Notwendigkeit deines Auszugs nachweisen bzw. glaubhaft machen.

Dabei kann dir dann ggf. auch ab 18 und unter 21 Jahren das Jugendamt noch hilfreich zur Seite stehen und dir für das Jobcenter ggf. ein Schreiben erstellen, wenn das Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr zumutbar ist, mit diesem Schreiben hättest Du dann auf jeden Fall bessere Chancen.

Nein, deine Eltern sind für dich zuständig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Warum sollte dir der Steuerzahler eine Wohnung bezahlen?

StarNaich  23.03.2022, 15:18

Weil ihr diese Zoomer in die Welt gesetzt habt...

0
Dilara5678514 
Fragesteller
 23.03.2022, 15:21

Sie leben selbst vom Amt und ich verstehe mich nicht mehr mit ihnen weshalb ich diese Frage hier gestellt habe

0
mondfaenger  23.03.2022, 15:53
@Dilara5678514

Nur weil du dich nicht mit ihnen verstehst, ist das noch lange kein Grund, dir vom Steuerzahler eine Wohnung finanzieren zu lassen.

2
Dilara5678514 
Fragesteller
 23.03.2022, 16:56
@mondfaenger

Du kennst diese Lage nicht. Bin damals schon abgehauen und wohnte in einem Heim ect inzwischen geht es garnicht mehr🤷🏻‍♀️

0
mondfaenger  23.03.2022, 17:27
@Dilara5678514

Ja und? Dann bekomm dein Leben auf die Reihe und erwarte nicht, dass andere dich finanzieren. Das musst du schon selbst tun.

2