Jobcenter ALG 2 zahlt rückwirkend?
Hallo ,
wie oben in der Überschrift.
Eine Freundin von mir hat im März einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Leider aus gesundheitlichen Gründen ist sie in diese Situation gekommen...
Nun haben wir schon Mai und , dass Jobcenter ist noch am bearbeiten. ( Zusätzlich verlangen diese Unterlagen dies das wo sie auch auf Dokumente warten musste z.B. Krankenkassenbescheid usw. )
Nun wollten wir wissen, bekommt sie , dass alles rückwirkend dann von März bis jetzt sozusagen? Da die Miete dringend bezahlt werden muss und ihr Arbeitslosengeld?
Dankbar für jede Antwort!
LG
5 Antworten
Wenn die Antragstellung im März war und sofern sie einen Anspruch hat werden die Leistungen ab Bewilligung nachbezahlt.
Im Regelfall wirkt ein Antrag auf den 1 des Antragsmonats zurück, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Bewilligung ab März erfolgt, dann gibt es auch ab März rückwirkend Leistungen gezahlt.
Wenn sie im März noch Gelder auf ihr Konto bekommen hat, werden diese entsprechend der Verordnungen als Einkommen auf den Bedarf angerechnet, nennt sich Zuflussprinzip, dadurch könnte es dann theoretisch auch passieren, dass der Antrag dann erst ab April bewilligt würde, wenn sie ihren Bedarf im März mit anrechenbarem Einkommen decken konnte.
Hat sie beim Jobcenter schon einmal einen Vorschuss auf zu erwartende Leistungen beantragt, hat sich der Vermieter ggf. wegen der Miete schon schriftlich bei ihr gemeldet ?
Wenn der Antrag bewilligt wird, dann wird mutmaßlich rückwirkend bewilligt.
Hellsehen kann hier jedoch keiner.
Wenn es finanziell eng wird, dann soll sie papierschriftlich ein Darlehen auf "zu erwartende Leistungen" beantragen.
Notfalls muß sie sich an eine Beratungstelle vor Ort, etwaigenfalls an einen Anwalt, wenden:
Ab dem Tag wo ihr den Antrag gestellt habt bezahlen sie
Eine Zahlung erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen auch erfüllt sind und dann würde es im Regelfall auch ab dem Monat der Antragstellung für den vollen Monat Leistungen geben und nicht erst ab dem Tag der Antragstellung, weil der Antrag im Regelfall auf den 1 des Antragsmonats zurück wirkt.
Deine Aussage trifft nur auf das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu, da würde es dann erst ab Antragstellung Leistungen geben.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Antrag komplett bearbeitet werden kann , wird es vermutlich eine Nachzahlung für 03/22 , 04/22 und 05/22 geben.
Der Vermieter hat mündlich angedroht mit Kündigung der Bescheid ist heute bei ihr angekommen also am 1. Juni endlich bewilligt worden.
Danke für die Antwort!