Lass sie bitte jetzt kastrieren, alles andere wäre Tierquälerei! Du sagst ja schon, dass du kein Geld hast und wenn die Katze Kätzchen bekommen soll, kostet dich wahnsinnig viel Geld und wenn es Komplikationen geben sollte, natürlich noch mehr! Wer sowas machen möchte, muss sich zumindest mehrere Tausend Euro zur Seite legen um alle möglichen Kosten stämmen zu können, und das kannst du nicht!

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Das Weibchen erstmal zurück zur Mutter bringen, das ist noch viel zu jung um von ihr getrennt zu sein. Wenn das Weibchen alt genug (mindestens 12 Wochen) ist, kannst du es nochmal versuchen

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Bevor du dich dazu gezwungen fühlst und dein Kind damit noch mehr verletzt, lass es bleiben. Sag der Mutter ehrlich wie du dich fühlst, lügen und etwas vorspielen bringt hier gar nichts. Du brauchst dich aber auch nicht wundern, dass wenn du dann irgendwann doch Kontakt möchtest, dass von dir niemand mehr etwas wissen möchte.

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Die Mutter eines Klassenkameraden meines Sohnes hat mich sogar mal angeschrieben, warum mein Sohn krank ist und wann er wieder zur Schule kommt 😅 Es gibt immer Menschen die sich zu stark in das Leben anderer einmischen wollen, am besten einfach ignorieren.

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Was genau soll an dem Schild rassistisch sein? In einer Arztpraxis in Deutschland wird idR deutsch gesprochen, sollte logisch sein. Und dass eine Behandlung ohne Verständigung auch nicht funktionieren kann sollte auch klar sein.

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Deine Eltern und Geschwister wollen nicht, sorry aber da gibt es nichts zu überreden. Ich verstehe deinen Wunsch aber wenn alle dagegen sind, hast du keine Chance und das wäre auch für das Tier nicht gut, wenn es nicht erwünscht ist. Wenn du alt genug zum ausziehen bist kannst du wieder eine Katze aufnehmen.

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Wenn du nur wegen der Blutung Pickel bekommst kann das durchaus sein, dass es besser wird. Wenn du die Pille sowieso durchnehmen möchtest wirst du es bald erfahren.

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Schwierig. Er kommt seine Pflichten nicht nach und sie will ihm deshalb seine Rechte auch nehmen. Das Verhalten von beiden finde ich ziemlich daneben. Sie sollten sich einfach mal zusammen sitzen und versuchen eine vernünftige Lösung für alle beteiligten zu finden.

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Wenn du schon so viel geschafft hast weißt du selbst ganz genau, dass man das absolut nicht voraussagen kann. Die letzten paar cm sind meiner Erfahrung nach die schwierigsten. Pass gut auf, dass du es nicht übertreibst und dich nicht verletzt, sonst ist es erstmal vorbei.

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Jedoch habe ich keine Ideen was für Fragen ich benutzen könnte, hätte jemand Ideen ?

Du könntest zB mal mit der medizinischen Versorgung anfangen, sehr interessant und wissen viele Menschen nicht.

https://www.bosch-bkk.de/service/im-blick-magazin/im-blick-online-magazin/gesund-bleiben/gendermedizin.html#:~:text=Doch%20in%20einem%20wichtigen%20Bereich,am%20„starken%20Geschlecht“%20untersucht.

https://www.big-direkt.de/de/gesund-leben/gendermedizin-frauen-sind-gesundheitlich-oft-benachteiligt

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Wenn das Geld heute angewiesen wurde, ist es vermutlich Anfang nächster Woche bei dir.

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Wenn du so große Angst vor erbrechen hast, wäre dann eine lokale Anästhesie nicht vielleicht sogar sinnvoller? Schmerzen hast du danach sowieso, egal wie du betäubt wirst. Übelkeit nach einer Vollnarkose kann vorkommen, muss natürlich nicht sein.

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Nein, wenn du in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehst gilt die Frist für die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung für dich nicht!

§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.
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