Jobcenter hat umzug abgelehnt?
Hallo, ich habe das jobcenter gefragt wegen einen Umzug, weil ich schimmel in der Wohnung habe (es wird die Wohnung jedoch jetzt renoviert) und ich könnte von der selben Wohngesellschaft eine Wohnung bekommen. Das jobcenter meinte jedoch das ist kein Grund und es ist auch egal ob die Wohnung von der selben Gesellschaft ist.
Ich habe für diese Wohnung eine Kaution von 1100 als Darlehen bekommen bezahle es jeden Monat ab. Geht das Geld wenn ich umziehe wieder an das jobcenter oder könnte ich es theoretisch gesehen für die neue Wohnung benutzen da beträgt die Kaution 600 Euro.
Die Miete ist auch günstiger als meine jetzige.
Da das jobcenter ja abgelehnt hat, übernehmen sie trotzdem die Miete? Und die neben Kosten? Wenn ich zu viel verbraucht habe übernehmen sie die Kosten dann trotzdem?
Umzugkostwn benötigte ich nicht das schaff ich ja alleine einfach ein haus weiter
Wäre sehr nett für antworten
Danke
5 Antworten
Wenn die Wohnung renoviert wird, dann fällt ein evtl.wichtiger Grund ja schon einmal weg und die anderen Gründe sind nicht bekannt.
Ziehst Du ohne Zustimmung des Jobcenters um, dann wird es deine Kationen zurückfordern, also den Betrag, den Du noch nicht getilgt hast.
Denn bei Umzug ohne Zusicherung für die Kostenübernahme, steht dir im Regelfall auch keine Kaution zu, für Umzug usw.gibt es auch nichts.
Bleibst Du nach dem nicht bewilligtem Umzug im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters, dann müssen sie die derzeit bewilligte Warmmiete weiter zahlen, würde die neue mehr kosten.
Ist diese günstiger, dann gibt es natürlich auch nur diese Kosten.
Eine evtl.später zu zahlende BK - Abrechnung muss im Regelfall selber gezahlt werden.
Die Ablehnung muß durch einen begründeten Bescheid erfolgen. Den kannst du von einem Anwalt für Sozialrecht prüfen lassen. Ist der Bescheid ok, werden keine Umzugs- und Kautionskosten übernommen. Ist der Bescheid fehlerhaft, kannst du dagegen klagen.
Umziehen kannst du auch ohne Erlaubnis, sofern die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind. Allerdings fällt dann ein 6 monatiger Bestandsschutz weg.
Schau Mal hier unter § 22 SGB II
Die Kaution gehört Dir, sobald das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
Unter den von Dir beschriebenen Umständen solltest Du m.M.n. ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen können.
Du mußt dann nur die geänderte Adresse und die neuen günstigeren Kosten für Unterkunft und Heizung dem Jobcenter mitteilen.
Als erstes gehst du zum Arzt und holst dir ein Attest in dem steht das der Schimmel für dich gesundheitsschädlich ist und dir geraten wird die Wohnung zu wechseln.
Das Attest und den Antrag reichst du mit einem zeugen persönlich ein und lässt es dir quittieren.
Sollten sie ablehne gehst du zum Sozialgericht.
Die Wohnung wird ja renoviert... aber es sind eben noch andere Gründe... aber wenn es nicht geht geht es eben nicht...
Also hast du nur die halbe Wahrheit geschrieben. Dann kann dir hier niemand helfen.
Gegen den Ablehnungsbescheid legst du mal schön Widerspruch ein. Das JC darf von dir nicht verlangen in einer Gesundheitsschädlichen Wohnung zu leben
Sie haben reingeschrieben das ich mit dem Vermieter sprechen soll. Habe ich auch gemacht und die Wohnung wird renoviert aber es sind eben noch andere Gründe wieso und weshalb ich umziehen möchte. Nur das jobcenter sagt halt nein
okay wenn die Wohnung renoviert wird vom Vermieter, dann ist die Ablehnung korrekt
wenn du Zustimmung umziehst sagt das JC Pech gehabt wir zahlen nicht, da wird dann nicht mal mehr die Miete übernommen
Dankeschön