Jobcenter ist man verpflichtet arbeiten zu gehen wenn Kind in Krippe ist?

9 Antworten

Solange Dein Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kannst Du Dich grundsätzlich darauf berufen, es betreuen zu müssen.

Wie man nun mit diesen 5 Stunden umgeht, kann ich so nicht sagen. Ggf. müßte ein Sozialgericht entscheiden, ob Du während dieser 5 Std. Deinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommen mußt.

Von Experte isomatte bestätigt

Klar ist die Arbeitssuche nicht leichter, wenn man ein Kind hat. Aber unmöglich ist es eben auch nicht. Also was genau sollte dich denn jetzt daran hindern arbeiten zu gehen, wenn das Kind in der Krippe ist?

Dafür muss man sich halt bewerben und einen Arbeitgeber finden, der einen einstellt.

Du kannst dein Kind auch wieder aus der Krippe nehmen und es Zuhause selbst betreuen. Dann wird dich Keiner mit "arbeiten müssen" nerven, solange das Kind unter drei ist.

Und soweit ich weiß, musst du zwar nicht arbeiten mit einem Kind unter 3, tust dir aber selbst einen Gefallen, wenn du nicht zu lange aus dem Berufsleben heraus bist. Und dein Kind ist ja nun schon in der Krippe. Also die Betreuung ist gewährleistet.

Ansonsten:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

Die Frage ist also: bezahlst du den Krippenplatz selbst oder wird er bezahlt?

Ansonsten: frage doch mal die Sachbearbeiterin ob es für dich ggf. Kurse gibt die sinnvoll erscheinen, damit du später auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen hast.

Wäre schon mal sinnvoller, als die Stunden Zuhause zu hocken und zu warten, bis man das Kind wieder einsammeln kann.

Man ist zumindest bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nicht verpflichtet dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wenn man die Betreuung des Kindes selber übernehmen möchte, was bei dir ja nicht der Fall ist, zumindest für die besagten 5 Stunden am Tag.

Deshalb wird dich das Jobcenter sicher auch auffordern dir eine passende Beschäftigung für ein paar Stunden am Tag zu suchen, müssen ja keine 5 Stunden sein, musst dein Kind ja auch noch abholen und Fahr - und Wegezeiten beachtet werden.

Ich wollte wissen ob ich verpflichtet bin arbeiten zu gehen trotz Krippenplatz?

Natürlich bist du das.
Du bist fähig mehr als 3 Stunden zu arbeiten, somit auch verpflichtet etwaige Arbeitsaufnahme (Halbtags) dann auch auszuführen. Durch den Kitaplatz hast du ungenutzte Kapazitäten die es auszuschöpfen gilt.

Zudem bin ich noch Alleinerziehend was die arbeitssuche noch erschwert.

Das mag sein dass es schwer ist, aber dennoch nicht unmöglich. Es gibt Millionen andere die in einer gleichen Situation sind oder waren und Arbeit gefunden haben.

ja selbstverständlich bist du verpflichtet arbeiten zu gehen und selbstverständlich kann das jobcenter verlangen das du in die gänge kommst um aus dem bezug zu kommen. oder wer soll die kosten für dein kind tragen?

weite den platz auf volle 8 stunden aus und du kannst vollzeit arbeiten gehen.