Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

3 Antworten

Wenn er schon ALG - 1 bezieht, dann muss er dieses ja nicht nochmal beantragen.

Und wenn eine Meldeadresse zwingend notwendig ist, warum hat man ihm dann sein ALG - 1 bewilligt, oder hat er da noch seine Wohnung und somit eine Meldeadresse gehabt ?

Sollte das so gewesen sein, warum hat er dann nicht vorerst ALG - 2 beantragt, wenn er kein Geld für die Miete und den sonstigen Lebensunterhalt hatte ?

Beim ALG - 2 reicht eine Postanschrift aus, dass sollte eigentlich auch beim ALG - 1 ausreichen, falls nicht, dann kann er doch sicher bei dir als Untermieter angemeldet werden und bis dahin bei dir wohnen, wenn er deine Wohnung ab Oktober dann eh übernimmt, da sollte der Vermieter ja nichts einzuwenden haben.

Irgendwie eine Meldeadresse..... Geht nicht denn er braucht ja eine Wohnungsgeber-bestätigung.

Könnte er vielleicht offiziell bei dir als Untermieter wohnen und dann später Hauptmieter werden? Dann kann er sich ja anmelden. Der Vermieter muss da aber mitspielen.

Er kann sich auch beim Sozialamt melden. Da er ja wohnungslos ist kann er sich unterbringen lassen. Und in der zugewiesenen Unterkunft kann er sich dann auch anmelden. Kleiner nachteil: Er muss da auch pennen. Wenn nicht wird das nach wenigen Tagen beendet.

Krass ... ist das rechtlich so? Keine Meldeadresse, dann wird ALG I eingestellt? Immerhin hat er die Ansprüche durch Arbeit erworben und kann sich auch ohne Meldeadresse bewerben? Da wird den Leuten noch der letzte Boden unter den Füssen weggezogen? Wie ist es mit ihm weitergegegangen? Hat er deine Wohnung bekommen?

Woher ich das weiß:Hobby – Ehrenamtlich in Frankfurter Obdachlosenhilfe tätig