Kita Platz aber Arbeitsstelle erst später Jobcenter?

3 Antworten

Das kann dir hier keiner mit Sicherheit beantworten, dass musst du mit deinem SB - vom Jobcenter abklären und dir schriftlich geben lassen, auch wenn es nicht positiv für dich sein sollte.

Denn nur bei einer schriftlichen Ablehnung kannst du auch erst einmal in schriftlichen Widerspruch gehen und sollte dieser nicht zur Abhilfe führen, weitere Rechtsmittel wie z.B. Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Da ist es doch am besten, beim Jobcenter Dich direkt zu erkundigen.

Du solltest dies mit Deinem Sachbearbeiter besprechen.

Ich glaube nicht, daß eine fehlende Prüfungsbescheinigung ein Problem darstellt. Die bestandende Abschlußprüfung wird sich ja auch anders nachweisen lassen.