Kann man das Krankengeld behalten?

2 Antworten

Dein KG - nimmt dir keiner weg, es wird aber rückwirkend auf deine Leistungen für Juli angerechnet, weil es ALG - 2 für den Monat in Voraus gibt und hier das Zuflussprinzip gilt.

Du hast also für Juli schon Leistungen Ende Juni erhalten und was dir dann im Juli zufließt, ist Einkommen und wird entsprechend der Verordnungen auf deine Leistungen angerechnet.

Es wird also eine schriftliche Rückforderung für Juli geben, wenn Du ab August aus dem Leistungsbezug raus bist.

Du hast am 05.07.21 Krankengeld auf das Girokonto erhalten?

Natürlich darfst Du es behalten - wer sollte es Dir klauen?

Das Krankengeld wird rückwirkend auf das ALG 2 vom Juli 2021 angerechnet.

Im Juli erhaltenes Arbeitsentgelt wird ebenso rückwirkend angerechnet.

Du wirst einen entsprechenden Rückforderungsbescheid bekommen.