Muss ich jetzt dem jobcenter die ganze Steuererstattung geben?

6 Antworten

"Geben" mußt Du dem Jobcenter gar nichts aber es wird die Steuererstattung auf Dein ALG 2 anrechnen, so daß Du mit einer Rückforderung rechnen mußt.

Der Zuflußzeitpunkt der Steuererstattung ist zugegebenermaßen blöd.


RhinO1991 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:05

Ich hatte Arbeit gehabt vom 01.03.21 bis 16.03.2021. Steuererstattung kam am 31.03.21. Hartz4 wurde Ende Februar schon im Voraus bezahlt und hartz4 wird am 01.04.21 aufgehoben. Kann man da etwas machen? Kommt man aus der Situation raus wegen die alte Arbeit. Danke

0

Hier gilt das zuflussprinzip.

der Geldeingang ist am 31.03.2021 , also März zugeflossen.

demzufolge wird nun geprüft in wie weit du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 im März hattest.

die Steuererstattung kannst du natürlich behalten , aber es wird dazu kommen das das Jobcenter von dir Geld zurückfordert. Wie hoch dies sein wird , prüft das Jobcenter anhand deines Bedarfes.


RhinO1991 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:08

Ich hatte Arbeit gehabt vom 01.03.21 bis 16.03.2021. Steuererstattung kam am 31.03.21. Hartz4 wurde Ende Februar schon im Voraus bezahlt und hartz4 wird am 01.04.21 aufgehoben. Kann man da etwas machen? Kommt man aus der Situation raus wegen die alte Arbeit. Danke

0
Richi008  02.04.2021, 17:12
@RhinO1991

Nein das Ding ist wasserdicht durch. Es war halt kein guter Zeitpunkt das deine steuererstattung im März kam. Wäre sie im April bekommen , wäre es für dich perfekt gewesen.

nun wirst du zurückzahlen müssen. Wie viel , das prüft das Jobcenter.

0

Nun ja, zu verrechnen gibt es ja nichts mehr wegen der Aufhebung per 01.04.2021, also angeben und Dich auf eine Verrechnung mit der März-Leistung und damit Rückforderung einstellen.

Oder den Standpunkt vertreten, daß Du ja ab Kenntnis (heute !) nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun und deshalb keine Mitwirkungspflicht mehr hast..


Richi008  01.04.2021, 12:16
Oder den Standpunkt vertreten, daß Du ja ab Kenntnis (heute !) nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun und deshalb keine Mitwirkungspflicht mehr hast..

ist halt dann nur die Frage in wie weit diese mitwirkungspflicht entfällt , da die Erstattung ja im Bewilligungszeitraum eingeflossen ist ...

0
RhinO1991 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:08
@Richi008

Ich hatte Arbeit gehabt vom 01.03.21 bis 16.03.2021. Steuererstattung kam am 31.03.21. Hartz4 wurde Ende Februar schon im Voraus bezahlt und hartz4 wird am 01.04.21 aufgehoben. Kann man da etwas machen? Kommt man aus der Situation raus wegen die alte Arbeit. Danke

0

Vlt. ...

Das gilt als Zufluss für den Monat März.


RhinO1991 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:08

Ich hatte Arbeit gehabt vom 01.03.21 bis 16.03.2021. Steuererstattung kam am 31.03.21. Hartz4 wurde Ende Februar schon im Voraus bezahlt und hartz4 wird am 01.04.21 aufgehoben. Kann man da etwas machen? Kommt man aus der Situation raus wegen die alte Arbeit. Danke

0

Zurückgefordert wird aber nur maximal das, was Du vom Jobcenter auch an Leistungen erhalten hast.

Wenn der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid eintrudelt, vereinbarst Du eine Ratenzahlung mit der Zentralkasse und fertig. Die lassen sich auch auf kleine Beträge und ohne Zinsen ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung