Habe ich nach nach dem krank noch einen Anspruch auf alg1?

IntexVernichter  27.05.2020, 21:13

Wann hätte der der Alg-Bezug geendet ohne die Krankschreibung?

Mihrimah106 
Fragesteller
 27.05.2020, 21:48

31.05. Und wegen Corona wurde das ganze verlängert.

2 Antworten

Wenn du für den vollen Monat Mai noch normalen ALG - 1 Anspruch hast und ab 29.05.2020 die Krankenkasse wegen den 6 Wochen dann Krankengeld zahlen müsste, dann bliebe ja noch ein nicht verbrauchter normaler ALG - 1 Anspruch übrig, der würde also für die Zeit des KG - Bezugs ruhen.

Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann ab der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder reaktiviert werden, wenn man sich keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten ) erworben hat.

Dazu käme dann ja wegen der Sonderregelung durch Corona die Verlängerung um 3 Monate, wenn der normale ALG - 1 Anspruch zwischen dem 01.05. - 31.12.2020 enden würde.

Der einmal entstandene Anspruch auf Alg verjährt erst 4 Jahre nach dessen Entstehung.

bedeutet, wenn die 6-wöchige Leistungsfortzahlung am 28.05. endet, ist ab dem 29.05. die Krankenkasse dran. Dann sollten so rund 3 Tage Restanspruch übrig sein.
Diese kannst Du nach erneuter Arbeitslosmeldung (derzeit nur telefonisch machbar) geltend machen. Und da die Sonderregelung zur Verlängerung jetzt noch greift, müsstest Du die 3 Tage Rest bekommen plus die 3 Monate Verlängerung.

Also wichtig ist die rechtzeitige neue Meldung.