Habe ich nach nach dem krank noch einen Anspruch auf alg1?
Ich war im ALG1 Bezug und wegen Krankheit musste ich mich krankmelden wegen einem Tag, bin ich im System ins Krankengeld rein gefallen und raus dem AlG1 an dem 29.05.
Obwohl ich kein Krankengeld beantragt habe oder bisher erhalten habe, die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit und das wegbleiben ist also bis jetzt nicht erreicht worden. Die Krankmeldung geht bis zum 30.05 und ab 29.05 bin ich offiziell über die 6 Wochen gekommen.
Dann habe ich mich telefonisch als gesund gemeldet, weil ich ja natürlich für den Arbeitsmarkt präsent sein möchte. Nee das geht nicht mehr sie sind mit ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die sechs Wochen gekommen am 29.05.
Wenn ich gesund bin soll ich mir ein Attest vom Arzt holen das bekundet dass ich wieder gesund bin
Mein alg1 wurde wegen Corona verlängert also der Zeiträume, aber aktuell wurde ja mein Bescheid aufgehoben. Ärgerlich weil mir sonst eben noch bis September alg1 zustehen würde.
nun frage mich ob die alg1 Leistung die bei mir aufgehoben wurde nun ruht auch der Zeitraum Corona alg1 Bezug Verlängerung?
Wäre eine erneute arbeitslos Meldung sinnvoll?
Oder ist das wegen der Corona Sonderverlängerung nicht möglich das wegen der Krankheit beendete alg1 Recht beziehen?
Also es wäre echt super wenn es jemand gibt der sich hier auskennt
Wann hätte der der Alg-Bezug geendet ohne die Krankschreibung?
31.05. Und wegen Corona wurde das ganze verlängert.
2 Antworten
Wenn du für den vollen Monat Mai noch normalen ALG - 1 Anspruch hast und ab 29.05.2020 die Krankenkasse wegen den 6 Wochen dann Krankengeld zahlen müsste, dann bliebe ja noch ein nicht verbrauchter normaler ALG - 1 Anspruch übrig, der würde also für die Zeit des KG - Bezugs ruhen.
Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann ab der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder reaktiviert werden, wenn man sich keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten ) erworben hat.
Dazu käme dann ja wegen der Sonderregelung durch Corona die Verlängerung um 3 Monate, wenn der normale ALG - 1 Anspruch zwischen dem 01.05. - 31.12.2020 enden würde.
Der einmal entstandene Anspruch auf Alg verjährt erst 4 Jahre nach dessen Entstehung.
bedeutet, wenn die 6-wöchige Leistungsfortzahlung am 28.05. endet, ist ab dem 29.05. die Krankenkasse dran. Dann sollten so rund 3 Tage Restanspruch übrig sein.
Diese kannst Du nach erneuter Arbeitslosmeldung (derzeit nur telefonisch machbar) geltend machen. Und da die Sonderregelung zur Verlängerung jetzt noch greift, müsstest Du die 3 Tage Rest bekommen plus die 3 Monate Verlängerung.
Also wichtig ist die rechtzeitige neue Meldung.