Alg1 Anwartschaftszeiten zählt Krankengeld dazu?

2 Antworten

So lange Du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst , wird auch zeitweises Krankengeld innerhalb dieses an sich laufenden Beschäftigungsverhältnisses auf die Anwartschaft angerechnet .

Etwas anderes mag sein , wenn Krankengeld außerhalb eines in sich bestehenden PV - AV gezahlt worden wäre .

zwiebelein 
Fragesteller
 20.05.2021, 23:14
Also das habe ich gefunden, das hat mich ein wenig verwirrt? Anspruch in besonderen Fällen

Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es weitere Zeiten, die beim Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden können. Beispiele:

  • Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.
  • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

Sie waren bei einer Dienststelle der Europäischen Union beschäftigt und auf Ihren Antrag hin wurden Zahlungen zur deutschen Arbeitslosenversicherung geleistet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren europäischen Arbeitgeber.

Auch in diesen Fällen müssen Sie auf eine Dauer von mindestens 12 Monaten kommen, innerhalb von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung (Fachbegriff: Anwartschaftszeit).

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verreisterNutzer  21.05.2021, 12:14
@zwiebelein

Punkt 3 in der Aufzählung erklärt es doch . Die hätten nur besser dazu schreiben müssen , daß es sich auf Krankengeldbezug innerhalb eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ( sozialversicherungspflichtig ) handeln muss .

Wenn ich in dieser Zeit, es war nach meinem Job, also am 1. Tag der Arbeitslosigkeit wurde ich krank geschrieben, das Arbeitsamt schickte mich damals zur Krankenkasse, 

Wenn Du bereits vor dem Bezug des Krankengeldes Arbeitslos warst , wird das allerdings leider nicht angerechnet auf die Anwartschaftszeit . Bei Krankengeldbezug innerhalb einer bereits bewilligten ALG I - Auszahlung würde der laufende Anspruch auf ALG I lediglich zum Ruhen kommen für die Dauer des KG-Bezuges .

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Krankengeld ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

zwiebelein 
Fragesteller
 20.05.2021, 12:21
Also das habe ich gefunden, das hat mich ein wenig verwirrt? Anspruch in besonderen Fällen

Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es weitere Zeiten, die beim Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden können. Beispiele:

  • Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.
  • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

Sie waren bei einer Dienststelle der Europäischen Union beschäftigt und auf Ihren Antrag hin wurden Zahlungen zur deutschen Arbeitslosenversicherung geleistet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren europäischen Arbeitgeber.

Auch in diesen Fällen müssen Sie auf eine Dauer von mindestens 12 Monaten kommen, innerhalb von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung (Fachbegriff: Anwartschaftszeit).

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