Wird Stempelgeld dem Arbeitslosengeld angerechnet?

3 Antworten

Sobald Du einen Antrag stellst und Leistungen bewilligt werden, gehen diese natürlich vom erworben Anspruch ab.

Wenn Du also unter 50 Jahre alt bist und innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann stünden dir min. 6 Monate ALG - 1 zu.

Bei min. 24 Monaten mit Beiträgen wären es max. 12 Monate ALG - 1 Anspruch.

Würdest Du davon dann 4 Monate in Anspruch nehmen, blieben dir 8 Monate übrig, diese kannst Du dann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen, wenn Du dir keinen neuen Anspruch erworben hast.

Wenn Du dann angenommen min.wieder innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hättest Du dir einen neuen Anspruch von min. 6 Monaten erworben.

Mit deinen nicht verbrauchten Anspruch von 8 Monaten hättest Du dann wieder deinen max. Anspruch von 12 Monaten erreicht, mehr würde es nicht geben, auch wenn Du rechnerisch auf 14 Monate kommen würdest.

wirst du unverschuldet arbeitslos, bekommst du ALG 1, das mit einer neuen beschäftigung endet.

warum macht dein chef nicht "kurzarbeit null", das kommt aufs gleiche hinaus und erspart viel papierkram für ab- und anmelden.

"stempelgeld" ist ein rund 60-70 jahre alter begriff fürs ALG1, als sich arbeitslose einmal pro woche beim arbeitsamt melden mussten und ihre karte "abgestempelt" wurde, damit sie ihr arbeitslosengeld bekamen.

Sobald du dich arbeitslos meldest wird das angerechnet. Du mußt dich dann auch bewerben.