zahlt das jobcenter auch 20 bis 50 euro über den satz für warmmiete?
warmmiete wird in hamburg für singles bis 501 warm gezahlt aber was ist wenn eine wohnung 20 bis 50 mehr kostet machen die da ausnahmen
4 Antworten
Mit deinen 501 € liegst Du falsch, außerdem wären es genau 501,50 € und das für einen Single, dieser Betrag beinhaltet aber nur die Bruttokaltmiete, also Grundmiete + kalte Nebenkosten, die Heizkosten kommen da also separat noch dazu.
Somit würden deine 20 € - 50 € locker noch dazukommen, eher um die 60 € - 70 € Abschlag für Heizkosten.
Sonst siehe die Antwort von @ GerdausBerlin !
Leistungen nach SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Leistungen der Gemeinde. Da hat jede seine eigenen Richtlinien und seine eigene Praxis.
In Berlin heißt es etwa sinngemäß, dass bei einer Zusicherung der vollen Übernahme der Wohnkosten nach einem Antrag nach Absatz 4 SGB II § 22 jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden sollen.
Der Sachbearbeiter hat also einen gewissen Ermessens-Spielraum. Ist man der Ansicht, er hätte sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt, kann man das auf dem Rechtsweg prüfen lassen.
Daher wäre in Berlin auch eine Zusicherung mit ein paar Euro mehr, als in den Richtlinien der Gemeinde stehen, nicht per se illegal.
Zulässig ist es aber stets, die Wohnkosten, die über der zugesicherten Übernahme oder über den örtlichen Höchstgrenzen liegen, selbst zu übernehmen.
Gruß aus Berlin, Gerd
aber das ist sehr sehr wenig mit 501 Euro warm ich kann gar nicht eine wohnung in der Stadt finden.
Das mehr trägt der Mieter selbst.
Warum soll noch mehr es besser machen? Oder warum sollen se das überhaupt zahlen?
Wenn Du Dir 200 € mehr leisten kannst, dann ist der Betrag zum Leben zu hoch ...
... oder Du hast andere Einkünfte.
selbst wenn es 200 euro mehr sind z.b ...