Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft Hartz 4?

7 Antworten

Die gesetzlichen Antworten auf deine Fragen stehen hauptsächlich im Gesetz. Warum nicht erstmal da nachkucken?

Falls Google hier versagt hat, sage ich es noch und nochmal:

SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 und Absatz 3a.

Daraus geht hervor, dass es kein Wunschkonzert ist nach dem Motto:

"Wer möchte gerne trotz eigenen Einkommens und/oder reichlichen Vermögens volles ALG II für seinen Partner, und wer möchte lieber selber für seinen Partner sorgen?"

Stattdessen hat der Gesetzgeber halbwegs klare Kriterien aufgestellt dafür, wann der Partner eines gutgestellten Verdienenden ALG II erhält und wann nicht:

  • Wenn eine Einstandsgemeinschaft vorliegt, wird das Geld des Gutverdienenden angerechnet.
  • Wenn keine Einstandsgemeinschaft vorliegt, wird das Geld des Gutverdienenden nicht angerechnet.
  • Sobald die Turteltäubchen ein Jahr lang zusammenleben, muss das Jobcenter eine Einstandsgemeinschaft annehmen. Man kann dann aber immer noch versuchen, das Gegenteil zu belegen.
  • Wenn die Turteltäubchen noch nicht ein Jahr lang zusammenleben, kann das Jobcenter eine Einstandsgemeinschaft annehmen. Es muss dann versuchen, dies zu belegen.

Im Streitfall entscheidet darüber zunächst die angerufene Widerspruchsstelle, danach das Sozialgericht. Ein dummdreistes "Isch ahbe gar kein Auto" bzw. "Wir ahben gah kaine Einstandsgemeinschaft" stößt dabei halt auf Glauben oder eben nicht!

Gruß aus Berlin, Gerd

Oder darf keine Partnerschaft vorliegen für eine Wohngemeinschaft?

Genau so ist. Das kauft Dir keiner ab, daß Du mit Deiner Freundin in einer WG zusammenlebst.

Während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens müßt Ihr finanziell nicht füreinander "einstehen" - ab dem 13. Monat schon.

ch würde gerne mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Ich möchte jedoch nicht, dass meine Freundin finanziell für mich aufkommen muss. Wenn ich also belegen kann, dass wir uns nicht finanziell unterstützen, d.h. eigenes Schlafzimmer, getrennte Konten und Untermietvertrag, können wir dann als Wohngemeinschaft anerkannt werden?

Außer dass es kein eigenes Schlafzimmer bedarf, JA!
Sowieso erstmal mind. 12 Monate. Darüber hinaus, wenn das JC unterstellen sollte dass man einen wechselseitigen Willen hat, legt man Widerspruch ein.

Vergisst nicht am besten auch noch einen eigenen Platz im Kühlschrank ;)

Oder darf keine Partnerschaft vorliegen für eine Wohngemeinschaft?

Das wäre Irrelevant. Eine Partnerschaft ist nicht automatisch ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen. Das JC möchte das so, aber das Gesetz & die Definition einer BG widerspricht diesem.

Nein, das ist auf Dauer nicht möglich - und das ist auch gut so. Es ist doch nur richtig, wenn der Mensch, mit dem man eine Beziehung führt, auch finanziell verantwortlich ist, wenn es eng wird.

Warum sollen WIR für dich zahlen - aber nicht deine Freundin?

Alternativ könnte man aber auch die persönliche Situation ändern, so dass man nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Ne eine WG mit Leistungen ist nicht möglich

drumhan 
Fragesteller
 06.05.2021, 19:21

Wenn ich mit jmd zusammenzeiehe als Untermieter der nicht mein Partner ist, also ein Bekannter, ist es dann eine Wohngemeinschaft?

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Comp4ny  06.05.2021, 21:04

Doch eine WG als Partnerschaft ist möglich!

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