ALG 2: Zuschuss bei Bildung und Teilhabe?

4 Antworten

Ein Blick ins Gesetz ersetzt manchmal lange Wege:

SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe Absatz 1:

(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

Dort einfach weiterlesen, auch in  § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und in § 30 Berechtigte Selbsthilfe.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Der Anspruch auf Bildung und Teilhabe besteht für Kinder eines Leistungsempfängers.

Soweit ich weiß, ist dass Bildung und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche gedacht.