Jobcenter will lohnabrechnung?

4 Antworten

Solange Du Teil der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter bist, dürfen sie das alles, und müssen es sogar.

Dein Einkommen wird auf Dein Bürgergeld, welches die Mutter für Dich bekommt, angerechnet. Dafür werden die Unterlagen benötigt.

Solange du bei deiner Mutter wohnst und deinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kannst, musst du alle Unterlagen vorlegen. Deine Ausbildungsvergütung senkt die Zahlungen an deine Mutter, dann musst du dich an den Kosten für die Miete und Nebenkosten beteiligen.

Sicher ist das korrekt, nennt sich Mitwirkungspflicht und hat nichts damit zu tun, dass Du da noch minderjährig warst und nun nicht mehr.

Solange Du bei deiner Mutter im Haushalt lebst und deinen Bedarf im Haushalt der Mutter nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, ohne das Du zur Deckung des Lebensunterhalts noch etwas von deinem Kindergeld benötigst, hast Du gegenüber dem Jobcenter eine Mitwirkungspflicht.

Denn wenn Du zur Deckung deines Bedarfs noch etwas vom Kindergeld benötigst, bist Du zwar auch als Kind unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus, hast aber dennoch eine Mitwirkungspflicht und musst Einkommen und ggf. Vermögen entsprechend nachweisen und das im Normalfall unaufgefordert.

Das musst Du solange machen, solange Du zur Deckung deines Lebensunterhalts noch etwas vom Kindergeld brauchst, denn was Du nicht mehr brauchst, wird wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Seit Juli 2023 muss das ganze neu berechnet werden, da ab diesem Zeitpunkt Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, ohne Anrechnung auf ihren Bedarf im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen dürfen.

Tja, so ist das wenn die Mutter zu Hause hockt, statt zu arbeiten.

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

Entweder ziehst du aus, oder deine Mutter geht arbeiten.

Legst du deine Abrechnungen nicht vor, bekommt deine Mutter keine Kohle mehr.

Agamemnon712  19.08.2023, 16:47

Du hockst hier und antwortest. Fragt sich, was schlimmer ist.

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CeciliaK87 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:11

Alter, meine Mutter ist Psychisch und Körperlich sehr krank. Sie ist erwerbsunfähig und die geben ihr halt nun mal nur AG. Also ganz ehrlich so eine Respektlose Antwort kannst du dir schenken und muss ich mir nicht geben. Also hock weiter vor dem PC und gib Leuten die eine Frage haben unnötige Antworten mit deiner scheiß Hand in der Hose nh :)

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Gespenstchen  29.08.2023, 00:49
@CeciliaK87
Sie ist erwerbsunfähig

Dann hätte Sie gar nichts mit dem Jobcenter und Bürgergeld zu tun, sondern bekommt Grundsicherung vom Sozialamt.
Immer das gleiche mit den Arbeitslosen...

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CeciliaK87 
Fragesteller
 29.08.2023, 18:01
@Gespenstchen

Bruder ich hab dir doch gesagt, dass sie halt nur AG Geld bekommt und das nicht freiwillig. Meine Mutter ist immer arbeiten gegangen wenn sie konnte und hat solche dreckigen Minijobs hinter sich, die du dir nichtmal vorstellen kannst und dich niemals trauen würdest zu machen. Es ist ganz ehrlich viel trauriger, dass du so aktiv hier auf dieser Seite bist und Menschen unnötige antworten gibst, als Leute mit AG die nicht arbeiten gehen.

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