Wie viel Arbeitslosengeld würde ich aus meiner Lage bekommen?

5 Antworten

wen du deine ausbildung länger gemacht hast wird dein alg 1 danach berechnet als ca 63% von deiner Azubi Vergütung vom Nettobetrag würdest du in etwar dan bekommen den es sind immer die letzen 3 Monate zur Berechnung wichtig.

ab dem jetzigen Zeitpunkt die letzten 12 Monate also inklusive mit der Ausbildung

Genau so ist es! Denk daran, wenn DU kündigst, bekommst du erst einmal eine 3monatige Sperre vom ALG1!

Malte20257  26.11.2019, 21:50

Aah, okay; sind also noch immer zuerst 3 Monate.

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Es wird das Einkommen der zurückliegenden 12 Monate zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen.

Aber !! - wenn Du Deine Arbeitslosigkeit - Kündigung des Ausbildungsverhältnis deinerseits - selbst herbeiführst, so erhältst Du eine 12-wöchige ALG I Sperre. Bedeutet u.A. Du musst zusätzlich auch noch selbst für die Kosten Deiner Krankenversicherung - monatlich ca. 190 Euro - aufkommen ( soweit Du Ü23 bist und nicht mehr über einen Deiner Elternteile in die Familienversicherung aufgenommen werden kannst ).

Vor allem bekommst Du znächst eine Sperrfrist, deren Höhe Dir mitgeteilt wird & die Du im übrigen in den einschlägigen Vorschriften erfährst, wenn Du selbst kündigst, ohne ein Anschlußarbeits-/ oder Ausbildungsverhältnis zu haben ! Versuche, Dir kündigen zu lassen, wenn eine Fortsetzung des derzeitigen Verhältnisses für beide Seiten nicht mehr möglich erscheint. Notfalls laß Dir bei Eigenkündigung schriftlich bestätigen, daß Dir gekündigt worden wäre, hättest Du nicht gekündigt. Ich schreibe Dir das aus eigener Erfahrung, nicht, um Dich zu brüskieren. Bin schließlich nicht vom Amt, jedoch selbst betroffen gewesen. Alles Gute !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Peter819 
Fragesteller
 26.11.2019, 21:55

also ist die Ausbildung mit eingebunden? Dachte nur die Zeit in der ich Vollzeit gearbeitet habe. Da wurde mein Vertrag nicht verlängert, was keine eigenkündigung ist. Die Ausbildung will ich ja auch kündigen weil ich mich neu orientiere und ein Praktikum in einer Agentur absolviere, wo ich nächstes Jahr meine Ausbildung anfangen will

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Malte20257  26.11.2019, 23:27
@Peter819

Spitze Klammer: Deine Zeilen, die ich wiedergebe, mit meiner Antwort. :-)

<Die Ausbildung will ich ja auch kündigen>

Sprich: E-i-g-e-n-k-ü-n-d-i-g-u-n-g; siehe oben. Ändert nichts an der Rechtslage. Auch ein Aufhebungsvertrag wird im übrigen als Eigenkündigung ausgelegt, weil Du damit -unterstelltermaßen- Deine Arbeitslosigkeit herbeiführst. Ein Praktikum ist i.d.R. k-e-i-n sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, auch wenn ich Dein Ansinnen nachvollziehen kann. Von daher:

<weil ich mich neu orientiere>

Berufliche Neuorientierung kann ein triftiges Anliegen sein und deshalb am besten wie folgt: Vereinbare ein Berufsberatungsgespräch bei Deiner Arbeitsagentur und teile dem Berufsberater genau das mit. Das Gespräch wird schriftlich protokolliert & Du bist somit auf einer besseren Seite, als wenn Du -ohne alles- 'in den Sack haust, um's knackig auszudrücken. Weiters kannst Du bei Deinem jetzigen Ausbilder darauf hinwirken, daß die Ausbildung beendet wird, weil das Berufsbild womöglich für Dich ungeeignet ist. Dies kann ich von hieraus jedoch nicht sehen und ist deshalb klärungsbedürftig !

<und ein Praktikum in einer Agentur absolviere,>

Genau. Klingt gut und macht Sinn - vorausgesetzt, daß es kein Dauerpraktikum wird. Besser noch, Du gehst mit Deinem künftigen Praktikumsgeber zum Berufsberatungsgespräch, damit Ihr gemeinsam Deine Motivation und mithin die sinnvolle Dauer eines Praktikums herausstellen könnt.

<wo ich nächstes Jahr meine Ausbildung anfangen will>

Ist da ein zeitnaher Beginn der Ausbildung, nach erfolgreich absolviertem Praktikum, in Sicht ?!

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Wenn du deine Ausbildung oder eine andere normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne nachweisbaren wichtigen Grund selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibst, dann kommt es in der Regel nach § 159 SGB - lll ( Regelt die Sperrzeiten ) zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Normalerweise ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate ( Berechnungszeitraum ) vor der Arbeitslosigkeit ausschlaggebend, dieser Zeitraum kann aber auch auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn dein Einkommen ( wenn ich mich nicht irre ) was du vorher hattest höher als 10 % als das neue war.

Das musst du dann aber von selber beantragen, von selber wird das nicht gemacht !