Vor der Ausbildung als ausländer?

2 Antworten

Wenn Du ein FSJ - gemacht hast, dann solltest Du ja arbeiten dürfen, auch wenn ein FSJ - nicht mit einer normalen Beschäftigung zu vergleichen ist, ich wüsste also nicht was gegen einen Minijob sprechen würde.

Aber da bist Du nicht Krankenversichert, dass wäre erst ab über 450 € Brutto der Fall, dann würdest Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben.

Wenn Du dein FSJ - min. 12 Monate ausgeübt hast, dann steht dir bei Arbeitslosigkeit ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu, da würden dann auch Kranken - und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Auch da könntest Du dann nebenbei arbeiten, Du darfst in der Woche nur nicht auf 15 Stunden kommen, weil Du sonst nicht mehr als arbeitslos gelten würdest und darfst ohne Anrechnung auf das ALG - 1 auch nur monatlich 165 € Netto verdienen, der Überschuss würde dann vom ALG - 1 abgezogen.

Zusätzlich könntest Du dann ggf. auch noch ALG - 2 ( Hartz - lV ) beim Jobcenter beantragen, da kommt es dann aber auf deine individuellen Umstände an, also z.B. ob Du alleine oder noch bei den Eltern wohnst.

Da würde ein evtl. Einkommen aber anders angerechnet, da gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll .

Natürlich darfst du ein Minijob über zwei Monate machen. Aber ob dir das zum Leben ausreicht?

Vielleicht gehst du mal zum Arbeitsamt und lässt sich dort beraten. Du musst telefonisch einen Termin vereinbaren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin