Arbeitslosengeld nach Praktikum+Probezeit

4 Antworten

Weil Sie nur Anspruch auf ALG I hat, wenn Sie eingezahlt hat - da das einjährige Praktikum vom Arbeitsamt bezahlt wurde, hat sie ja bereits ein Jahr lang Leistungen bezogen, aber noch keine erbracht (abgesehen von den paar Wochen am Aubildungsplatz). Für ALG II müsste Sie den entsprechenden Antrag neu stellen (soweit ich mich da auskenne).

Habt ihr einen Antrag als Arbeitssuchend gestellt?

Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn vorher der Betreffende mindestens 12Monate am Stück in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sozialversicherungspflichtige Arbeit nachgegangen ist. Dann wird theoretisch mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit im Anschluss gezahlt. Ein Praktikum ist keine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

da es sich nur um ein kurze zeit handelt steht ihr kein arbeitslosengeld zu. sie sollte zum job center gehen.