Arbeitslosengeld 1 nicht voll ausgeschöpft?

2 Antworten

Wenn du innerhalb von 2 Jahren wieder arbeitslos wirst, lebt der Restanspruch wieder auf.

Einen neuen Anspruch erwirbst du erst, wenn du innerhalb dieser zwei Jahre wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Dann wird der Anspruch (auch in der Höhe) neu berechnet.

isomatte  21.06.2019, 18:30

Oder man erfüllt die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, dann reichen nämlich auch 6 Monate Versicherungspflicht aus.

Dein Restanspruch bleibt dir ab der ersten Entstehung 4 Jahre erhalten, wenn du also von deinen 12 Monaten nur 3 verbraucht hast und nicht innerhalb von 2 Jahren min.wieder 1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen kannst oder die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit ( nachzulesen im Internet ) erfüllst, kannst du deinen nicht verbrauchten Teil ab deinem ersten Anspruch innerhalb von diesen 4 Jahren wieder reaktivieren.