Frage zum Jobcenter?

5 Antworten

Ein Widerspruch lohnt nur, wenn Du auch nachweisen kannst, dass die geforderten Unterlagen bzw. Nachweise ans Jobcenter verschickt wurden.

Sonst umgehende die Nachweise nachreichen, dieses mal würde ich es papierschriftlich machen.

Sieht man mal wieder, wie fehleranfällig der elektronische Mist ist.

Reiche die Unterlagen auf Papier nach :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Schick denen die Unterlagen nochmal... Oder besser : Gib sie persönlich ab. Lg

Du schickst die Unterlagen dann halt noch mal, und kannst ja dann trotzdem Widerspruch einlegen.

Auch wenn Du die Belege "nachlieferst" solltest Du Widerspruch einlegen.

Nur Belege nachliefern reicht nicht.