Bildungsgutschein Arbeitsamt BE Führerschein?

2 Antworten

Ist das so rechtens oder was kann man noch versuchen? Ich habe bereits Widerspruch eingelegt.

Ja, das ist rechtens. Es wäre ehedem eine KANN-Leistung und keine MUSS-Leistung.

Du kannst Dir diesen Führerschein sicher selbst finanzieren oder auch von Deine Arbeitgeber vorfinanzieren lassen.

Schließlich wusste er bei Deiner Einstellung, dass Dir dieser Zusatz zum Führerschein fehlt.


prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 14:53

Naja also es war so er wusste es zwar, aber es wurde nicht benötigt. Jetzt fällt jemand weg so das ich die Aufgaben übernehmen muss oder jemand anders eingestellt werden muss

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GutenTag2003  12.05.2024, 14:54
@prinz0

Nun erwartet Dein Arbeitgeber etwas anderes als bei Deiner Einstellung.

Das wäre ein Grund, Dir bei der Zusatzqualifikation behilflich zu sein.

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 14:57
@GutenTag2003

Wie kann man dann am besten vorm Amt argumentieren wenn die bereits abgelehnt haben? Mit Rechten etc. da die sich bisher recht quer stellen…

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GutenTag2003  12.05.2024, 14:59
@prinz0
Mit Rechten etc. da die sich bisher recht quer stellen…

KANN-Leistung = kein Rechtsanspruch.

Mit Deinem, Arbeitgeber willst Du ganz offensichtlich nicht sprechen. Warum?

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:00
@GutenTag2003

Der wäre nur bereits es zu fördern wenn ich mich für die nächsten Jahre verpflichte bei der Firma zu bleiben

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:07
@GutenTag2003

Also seine Bereitschaft ist zumindest nicht rechtens also seine Forderung allerdings will man sich auch nicht mit seinem Chef streiten

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GutenTag2003  12.05.2024, 15:08
@prinz0

An das Ende der Bindung, darüber kann man sich dann streiten wenn man kündigen will / gekündigt hat. Notfalls vor dem Arbeitsgericht.

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:09
@GutenTag2003

Wie sieht das aus mit ausländischen Arbeitgebern?

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migebuff  12.05.2024, 15:15
@prinz0
allerdings will man sich auch nicht mit seinem Chef streiten

Der Streit ist doch schon längst da. Er will dich kündigen, wenn nicht die Allgemeinheit dafür aufkommt, dass seine Mitarbeiter für ihn kostenlos fortgebildet werden.

Dass das Amt hier nicht zahlt, ist doch völlig logisch und und auch richtig.

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:18
@GutenTag2003

Es handelt sicher aber um einen ausländischen Arbeitgeber aus dem EU Ausland

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prinz0 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:25
@GutenTag2003

Naja aber wenn ich bei einem ausländischen Arbeitgeber Beschäftigt bin gilt doch das arbejtsrecht des jeweiligen Landes. Nur weil ich in Deutschland leben bin ich ja trotzdem bei einem Unternehmen angestellt welches seinen Sitz im Ausland hat und dementsprechend auch einen ausländischen Vertrag unterschrieben

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GutenTag2003  12.05.2024, 15:32
@prinz0
Naja aber wenn ich bei einem ausländischen Arbeitgeber Beschäftigt bin gilt doch das arbejtsrecht des jeweiligen Landes.

Kannst Du das auch begründen / belegen?

Nochmal:

Es gilt in Deutschland deutsches Recht.
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Ich sehe nicht, daß die Agentur für Arbeit etwas damit zu tun hat.

Falls Du die Klassenererweiterung für die Arbeit benötigst, mußt Du sie entweder privat zahlen oder der Arbeitgeber finanziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.