Ab wann begann mein Anspruch auf Bürgergeld?

7 Antworten

Ein Anspruch kann frühstens ab dem Monat der Antragstellung bestehen, dann im Regelfall rückwirkend für den ganzen Monat.

Wenn Du den Antrag erst im April gestellt hast, kann auch frühstens ab April ein Anspruch bestehen.

Eigentlich gilt es ja ab dem Tag der Antragstellung

Nicht ab dem Tag sondern ab dem Monat der Antragstellung.

Im März hattest Du keinen Antrag gestellt, ergo gibt es für März kein Bürgergeld.

.

Damals der 28.10. war noch im Oktober. Hättest Du den Antrag damals am 1.11. oder später gestellt, hättest Du für Oktober ebenfalls kein Bürgergeld erhalten.

Das Datum der Antragsstellung ist der Tag der Bedürftigkeit. Außerdem kann das Jobcenter nicht für Tage bezahlen, in denen du in Haft gewesen bist - das machen die nicht. Du wurdest am 28.03.2024 entlassen, dass Jobcenter müsste also für März bezahlen obwohl du in Haft warst, das ergibt keinen Sinn. Natürlich besteht der Anspruch für einen vollen Monat erst ab 01.04.2024.


bexad 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:25

Trotzdem wurde mir dank meines rechtlichen Betreuers damals rückwirkend Leistungen ab dem 1.10.23 gezahlt, obwohl ich den Antrag erst am 23.10.23 gestellt habe. Wie ist das dann möglich?

0
verreisterNutzer  12.05.2024, 21:27
@bexad

Wie es aussieht hast du die Antwort ja woanders schon erhalten; der Monatserste ist relevant.

1
verreisterNutzer  12.05.2024, 21:28
@bexad

Du hast die Antwort doch in einem anderem Kommentar erhalten. Der 1. ist relevant

0
GutenTag2003  12.05.2024, 21:47
@bexad
Trotzdem wurde mir dank meines rechtlichen Betreuers damals rückwirkend

Das ist falsch. Es war nicht "rückwirkend" sondern für den Monat der Antragstellung.

0

Anspruch besteht grundsätzlich rückwirkend für den Monat der Antragstellung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Eigentlich gilt es ja ab dem Tag der Antragstellung, es ist aber schwierig den Antrag direkt nach Haftentlassung zu stellen wenn man erst von Kassel (dort in Haft) nach Dresden reisen muss und dazwischen auch Feiertage waren.

Wie du den Antrag stellst ist dein Problem. Es gilt ab Antragsdatum.


bexad 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:25

Trotzdem wurde mir dank meines rechtlichen Betreuers damals rückwirkend Leistungen ab dem 1.10.23 gezahlt, obwohl ich den Antrag erst am 23.10.23 gestellt habe. Wie ist das dann möglich?

0
Jurafuchs  12.05.2024, 21:26
@bexad

Das ist auch korrekt so.

Es wird immer der 1. des Monats genommen, in dem du den Antrag gestellt hast.

1
GutenTag2003  12.05.2024, 21:45
@bexad
Trotzdem wurde mir dank meines rechtlichen Betreuers damals rückwirkend

Das ist falsch. Es war nicht "rückwirkend" sondern für den Monat der Antragstellung.

0