5 Wochen nach Krankengeldbezug Schwanger mit Beschäftigungsverbot- Wieviel Geld?
Guten Tag in die Gruppe,
ich war über ein Jahr lang arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten. Bin dann erneut zu meinem Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Nach 5 Wochen auf Arbeit habe ich nun einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Aufgrund meines Jobs werde ich ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Wie schaut es mit dem Monatlichen Entgelt aus? Der Frauenarzt wird ja zurückdatieren können wann es zur Befruchtung kam. Was ist, wenn die Empfängnis noch in der Zeit des Krankengeldbezugs passierte? Was wenn danach? Bekomme ich das volle Gehalt meines Arbeitgebers oder die Summe des Krankengelds?
Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Das Netto richtet sich nach deinen Bezügen, ggf. dem Mittel aus 3 Monaten vor Beginn der AU, ggf. unter Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen. Schau dir deine nächste Abrechnung dann genau an. Zudem solltest du ja jetzt mindestens eine bekommen, die du dann zum Vergleich heranziehen kannst.
Zuschläge bleiben außen vor.
Meines Wissens nach liegt es, wie Du schon sagst, an der Empfängnis. Warst Du schon wieder arbeiten und bist dann schwanger geworden, wäre der Arbeitgeber zuständig. Allerdings weiss ich nicht, ob dieser ein Beschäftigungsverbot einfach so akzeptieren muss.
Ich arbeite im einem Beruf, wo bei uns alle Schwangeren ein BV bekommen.
Du allein weisst, wann Du die letzte Periode hattest, und von dieser hängt dann die Berechnung ab, wann es zu der Schwangerschaft kam. Also wirst Du Deinen Gyn danach fragen müssen.
Natürlich! Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob die Zahlung von der Empfängnis abhängt. Ich habe keinen Menstruationskalender. Demnach werde ich nur ca. Angaben machen können wann genau meine letzte Periode gewesen ist. Nun stellt sich mir eben die Frage, ob die Höhe des Geldes im BV die Höhe des Krankengeldes ist oder die meines Gehalts nach dem Krankengeld.
Soweit mir bekannt, ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Schwangerschaft maßgebend; es müßte also der Arbeitgeber (weiter)zahlen.
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