Beschäftigungsverbot auch für Schule?
Hallo guten Morgen, es geht um folgendes ich habe Seiten des Arbeitsgebiets ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Wie man dem Schreiben entnehmen kann! Steht dort „ aus unserer Sicht können Sie am Unterricht teilnehmen. Ich fühle mich aber nicht in der Lage die Schule zu besuchen.
Gestern rief mich meine Chefin an und sagte ich müsse in die Schule kommen.. ist dies richtig ?
5 Antworten
Laut deiner Bescheinigung kannst du am Schulunterricht teilnehmen, also musst du selbstverständlich auch hin.
Wenn du dich momentan, warum auch immer, nicht in der Lage fühlst, kläre das mit deinem Arzt. Wenn tatsächlich nötig, wird er dir ein Attest ausstellen.
ja, das ist richtig. Und wenn du dich gesundheitlich nicht in der Lage siehst, in die Schule zu gehen, musst du einen Arzt aufsuchen und dir eine AU Bescheinigung geben lassen, die du deiner Chefin geben kannst.
Du fühlst dich nicht in der Lage, die Schule zu besuchen - bist du krank? Was setzt dich außerstande?
Das arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber bezieht sich nicht auf den schulischen Teil einer Ausbildung - warum auch.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Ja Du musst ohne weitere Krankschreibung an dem Seminar Teilnehmen!
Pflegekraft?
Du musst in die Berufsschule gehen.
Wenn Du denkst, dass Du zu krank dafür bist, brauchst Du eine AU vom Hausarzt.