Beschäftigungsverbot als Schwangere in der Altenpflege?

6 Antworten

man muss gucken wo sie jetzt eingesetzt werden kann

Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen.

Nach Kenntnis der Schwangerschaft ist der Ag dann in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Alles Gute für euch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
HELLEN1C 
Fragesteller
 19.03.2022, 17:34

Danke!

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Hallo,

natürlich darf man auch während einer Schwangerschaft arbeiten.

Der Arbeitgeber muss die Schwangere so einsetzen, dass der Fötus nicht geschädigt wird. Zum Beispiel darf die werdende Mutter keine schweren Lasten heben.

Ein Beschäftigungasverbot muss der Arbeitgeber nicht aussprechen, wenn er die Schwangere anderweitig einsetzen kann.

Wenn sie trotz der Arbeit im Altenheim an Stellen eingesetzt werden kann ohne körperlich schwere Tätigkeiten etc also Tätigkeiten die man auch als Schwangere ausführen kann, dann darf und kann sie auch weiter arbeiten. Sollte es nicht möglich sein sie an solchen Stellen einzusetzen dann bekommt sie ein Beschäftigungsverbot.

Von körperlicher Arbeit wird sie freigestellt werden, aber der Arbeitgeber hat das Recht, ihr andere, nicht körperlich belastende Arbeiten aufzutragen. Nur wenn das nicht möglich ist, wird sie freigestellt.

HELLEN1C 
Fragesteller
 19.03.2022, 17:22

Wie sieht's mit Corona, Infektionsgefahr etc. aus?

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HELLEN1C 
Fragesteller
 19.03.2022, 17:34
@frodobeutlin100

Es kommt aber auf die Wahrscheinlichkeit/Risiko, sich anzustecken.

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frodobeutlin100  19.03.2022, 17:43
@HELLEN1C

dieses Risiko besteht überall und ist im Altenheim nicht höher als anderswo ...

andere Leute arbeiten auch ... im Einzelhandel etc. da ist das Risiko viel höher

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HELLEN1C 
Fragesteller
 19.03.2022, 21:30
@frodobeutlin100

Klar ist es in Altenheim höher als anderswo, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Aber sie scheinen wenig Ahnung von der Altenpflege zu haben, deswegen bitte ich Sie, nicht mehr zu antworten.

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frodobeutlin100  19.03.2022, 23:39
@HELLEN1C

Ahnung von anderen Arbeiten hast Du weohl auch nicht ... nicht jeder kann immer und überall Abstand halten ...

es besteht also kein erhöhtes Risiko

im Übrigen erfolgen die meisten Coronainfektionen im privaten Bereich ...

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HELLEN1C 
Fragesteller
 22.03.2022, 05:47
@frodobeutlin100

Gestern beim Betriebsarzt gewesen, auch er (wie ich) widerlegt Ihre Behauptung mit der gleichen Argumentation: Aufgrund des nicht einzuhaltenden Mindestabstands (Corona) sind keinerlei pflegerische Tätigkeiten erlaubt.

Ich bitte Sie in Zukunft nicht mehr zu Antworten, da Sie offensichtlich keine Ahnung haben was Sie schreiben - vielen Dank im Voraus!

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frodobeutlin100  22.03.2022, 18:59
@HELLEN1C

Du warst beim Betriebarzt - ist ja interessant .... da sollte vielleicht Deine Frau hingehen

es ging im Übrigen nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um Ersatztätigkeiten (!!!) - das steht auch in allen anderen Antworten so ... da wird sich aber nicht echauffiert .... schon seltsam .... vielleicht sollte man versuchen Antworten zu verstehen

im Übrigen kann man sich Corona immer noch überall (!) holen ...

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HELLEN1C 
Fragesteller
 22.03.2022, 19:04
@frodobeutlin100

"vielleicht sollte man versuchen Antworten zu verstehen"..Ich bitte Sie, meine Antwort zu verstehen - wo habe ich gesagt das ich alleine beim Betriebsarzt war?

Aber das passt zu Ihnen - wenig Ahnung und trotzdem schreiben. Ich werde die unnötige Diskussion mit Ihnen beenden - alles gute!

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frodobeutlin100  22.03.2022, 20:47
@HELLEN1C

gleichfalls ... wenn man Antworten nicht versteht oder verstehen will, sollte man keine Fragen stellen ....

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Bekommt man kein generelles Beschäftigungsverbot?

Nein, denn eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung und beinhaltet auch grundsätzlich kein Lebensrisiko bzw. keine Risiko für werdende Mutter und Kind.