Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot?
Hallo,
meine Freundin, die jetzt in der 21. SSW ist, möchte sich jetzt langsam aber sicher ins Beschäftigungsverbot schicken lassen, da es auf ihrer Arbeit keine für Schwangere guten Arbeitsbedingugen gibt.
Sie arbeitet im Imbiss bei einem Baumarkt, also 8 Stunden STEHEN, keine Möglichkeit zu sitzen und viele Tätigkeiten die es bedürfen sich körperlich sehr anzustrengen. Der Arbeitgeber stellt sich quer, will ihr weniger Stunden aufschwatzen, was sich am Ende auf das Elterngeld auswirkt und bei der Frauenärztin findet sie auch nur wenig Gehör, da sie darauf beharrt dass der Arbeitgeber das BV aussprechen müsste.
Wir haben jetzt bereits einen Termin bei der Schwangerenberatung und sie wird sich jetzt auch einen neuen Arzt suchen, da sie sich sowohl vom AG als auch vom FA ziemlich hängen gelassen fühlt. Viele haben für das was Arbeiten im Imbiss angeht offenbar kein Verständnis und meinen sie solle sich nicht so anstellen, Sie sei ja Nuuur Schwanger und nicht krank und bekommt auch sonst keine Hilfe.
Ich möchte hiermit erstmal ein Ratschläge einholen was sie noch machen kann, da sich dieses ganze Herumgeeiere ziemlich auf ihre Gefühle ausdrückt. Wie schaffen wir es, dass sie so Zeitnah wie möglich ins BV kommt, dabei so wenig finanzielle Einbußen hat und die letzten Wochen bis zur Geburt genießen kann?
Im Internet steht viel und doch nichts was wirklich Hilfreich erscheint um es einer Schwangeren Frau zu ermöglichen ihren Wünschen nachzukommen.
2 Antworten
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt bei ihrem Arbeitgeber.
Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Wenn deine Freundin den Eindruck hat, ihr Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, sollte sie sich an die aufsichtführende Behörde wenden.
bei der Frauenärztin findet sie auch nur wenig Gehör,
Diese hat mit dem Arbeitsplatz ja auch nichts zu tun, sondern kann lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.
Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!
Naja. Es gibt nichts, was das Arbeiten in einem Imbiss unzumutbar macht in der Schwangerschaft. Wenn der AG sich dabei an das geltende Mutterschutzgesetz hält, sprich ihr auch eine Sitz- und/oder Liegemöglichkeit zur Verfügung stellt, die sie, wenn sie diese braucht, jederzeit nutzen kann.
Er kann natürlich auch die Arbeitszeiten kürzen, dies darf sich jedoch nicht negativ auf das Einkommen auswirken. Weniger Stunden ja, weniger Geld nein (der Stundenlohn müsste also entsprechend angepasst werden, sodass am Ende genauso viel rauskommt).
Hält der AG sich nicht an das Mutterschutzgesetz, ist es eher der Gang zu einem Anwalt, den man braucht, nicht der zu einem anderen Arzt.
Und es ist richtig, dass der Arzt nur dann ein Beschäftigungsverbot ausspricht, wenn andernfalls eine Gesundheitsgefährdung besteht, z.B. bei Risikoschwangerschaften.
Ansonsten kann ein Arzt nur krank schreiben, was sich aber spätestens nach 6 Wochen tatsächlich negativ aufs Mutterschafts- und Elterngeld auswirkt.