Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.

Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt bei ihrem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Wenn deine Freundin den Eindruck hat, ihr Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, sollte sie sich an die aufsichtführende Behörde wenden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

bei der Frauenärztin findet sie auch nur wenig Gehör, 

Diese hat mit dem Arbeitsplatz ja auch nichts zu tun, sondern kann lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist. 

Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
isebise50  23.02.2022, 12:16

Vielen Dank für deinen Stern!

0

Naja. Es gibt nichts, was das Arbeiten in einem Imbiss unzumutbar macht in der Schwangerschaft. Wenn der AG sich dabei an das geltende Mutterschutzgesetz hält, sprich ihr auch eine Sitz- und/oder Liegemöglichkeit zur Verfügung stellt, die sie, wenn sie diese braucht, jederzeit nutzen kann.

Er kann natürlich auch die Arbeitszeiten kürzen, dies darf sich jedoch nicht negativ auf das Einkommen auswirken. Weniger Stunden ja, weniger Geld nein (der Stundenlohn müsste also entsprechend angepasst werden, sodass am Ende genauso viel rauskommt).

Hält der AG sich nicht an das Mutterschutzgesetz, ist es eher der Gang zu einem Anwalt, den man braucht, nicht der zu einem anderen Arzt.

Und es ist richtig, dass der Arzt nur dann ein Beschäftigungsverbot ausspricht, wenn andernfalls eine Gesundheitsgefährdung besteht, z.B. bei Risikoschwangerschaften.

Ansonsten kann ein Arzt nur krank schreiben, was sich aber spätestens nach 6 Wochen tatsächlich negativ aufs Mutterschafts- und Elterngeld auswirkt.