Beschäftigungsverbot und Ehrenamt?
Eine Frau hat in Ihrem Hauptjob aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Sie hat noch ein Ehrenamt, in der sie nicht hebt, aber pflegt. Darf sie weiter das Ehrenamt ausüben? Oder es zu struggle kommen, wenn sie es doch tut?
2 Antworten
Ein Beschäftigungsverbot gilt NUR für Arbeitnehmerinnen - eine ehrenamtliche Kraft (auch gegen Aufwandsentschädigung) fällt nicht darunter, weil sie keine Arbeitnehmerin ist; auch z. B. für Selbständige und Gewerbetreibende gilt es nicht.
Wenn man dagegen Minijobber wäre, dann würde das Beschäftigungsverbot gelten.
Das musst du doch selbst einschätzen können, inwieweit es dir gut tut und wie weit du gehen möchtest, zum Wohle deines Kindes.
Warum soll es da zu Problemen kommen, dafür gibt es keine Kohle und wenn dann sind das evtl. nur deine gesundheitlichen Probleme und so erfahren wirst du ja wohl sein, um deinen Körper einschätzen zu können ob es noch geht oder nicht !
Nicht immer...und da du nicht explizit geschrieben hast was du machst, konnte ich es ja nicht wissen !
Dafür hast du doch mit Sicherheit einen Ansprechpartner, frag diesen bitte.
Häusliche Betreuung. So weit ich weiss, gibt es da keinen Ansprechpartner. Danke
für deinen Rat.
füt das Ehrenamt gibt es eine Aufwandsentschädigung. Es gibt da doch etwas Geld im Form von der steuerfreien Betreuerpauschale