Beschäftigungsverbot und Ehrenamt?

2 Antworten

Ein Beschäftigungsverbot gilt NUR für Arbeitnehmerinnen - eine ehrenamtliche Kraft (auch gegen Aufwandsentschädigung) fällt nicht darunter, weil sie keine Arbeitnehmerin ist; auch z. B. für Selbständige und Gewerbetreibende gilt es nicht.

Wenn man dagegen Minijobber wäre, dann würde das Beschäftigungsverbot gelten.

Das musst du doch selbst einschätzen können, inwieweit es dir gut tut und wie weit du gehen möchtest, zum Wohle deines Kindes.

Warum soll es da zu Problemen kommen, dafür gibt es keine Kohle und wenn dann sind das evtl. nur deine gesundheitlichen Probleme und so erfahren wirst du ja wohl sein, um deinen Körper einschätzen zu können ob es noch geht oder nicht !

EnglandFan1986 
Fragesteller
 16.06.2020, 10:53

füt das Ehrenamt gibt es eine Aufwandsentschädigung. Es gibt da doch etwas Geld im Form von der steuerfreien Betreuerpauschale

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Bubbu120  16.06.2020, 10:54
@EnglandFan1986

Nicht immer...und da du nicht explizit geschrieben hast was du machst, konnte ich es ja nicht wissen !

Dafür hast du doch mit Sicherheit einen Ansprechpartner, frag diesen bitte.

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EnglandFan1986 
Fragesteller
 16.06.2020, 11:05
@Bubbu120

Häusliche Betreuung. So weit ich weiss, gibt es da keinen Ansprechpartner. Danke
für deinen Rat.

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