Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Ausbildung?
Hallo liebe Leute, ab dem 1. November also nächste Woche Montag beginnt meine Ausbildung zur Pflegefachfrau. Folgendes meine Chefin meinte es wird ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt und ich soll den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ich kann im Grunde genommen ja gar nichts dafür, dass ich im Beschäftigungsverbot bin. Was meint ihr was soll ich machen ?
2 Antworten
Unterschreibe NICHTS!
Schon gar keinen Aufhebungsvertrag!!!
"Wenn du bereits schwanger bist oder in der Probezeit schwanger wirst, stehst du unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und unterliegst einem besonderen Kündigungsschutz: Du darfst während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt deines Babys nicht gekündigt werden."
Erfährt eine junge Frau noch während der Lehrstellensuche, dass sie schwanger ist, stellt sich ihr zunächst die Frage: Muss ich dem Betrieb, bei dem ich mich bewerbe, davon erzählen? Die Antwort lautet Nein. Selbst wenn der Ausbilder die Jugendliche beim Bewerbungsgespräch direkt fragt, ob sie einen Kinderwunsch hat oder gar ob sie schwanger ist, ist sie nicht zur Wahrheit verpflichtet. Fragen zu privaten Plänen sind nämlich generell unzulässig.
Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn ein Ausbildungsberuf für Schwangere gefährlich oder ungeeignet ist. Bewirbt sich die junge Frau zum Beispiel um eine Stellung in der Produktion, die mit körperlich schwerer Arbeit verbunden ist, dann läuft sie Gefahr, dass der Ausbildungsbetrieb erfolgreich gegen den Vertrag vorgeht.