Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Ausbildung?

2 Antworten

Unterschreibe NICHTS!

Schon gar keinen Aufhebungsvertrag!!!

"Wenn du bereits schwanger bist oder in der Probezeit schwanger wirst, stehst du unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und unterliegst einem besonderen Kündigungsschutz: Du darfst während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt deines Babys nicht gekündigt werden."

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/probezeit/#:~:text=Wenn%20du%20bereits%20schwanger%20bist,deines%20Babys%20nicht%20gek%C3%BCndigt%20werden.

Sei bloss vorsichtig mit Unterschriften!!! Du könntest dir Infos bei deiner Krankenkasse holen, beim Arbeitsamt . Evt. hat hier einer noch einen fundierten Rat für dich, ausser keinesfalls zu unterschreiben. Siehe Link: https://www.ruv.de/ratgeber/ausbildung-studium/ausbildung/schwanger-waehrend-der-ausbildung Schwanger vor der Ausbildung

Erfährt eine junge Frau noch während der Lehrstellensuche, dass sie schwanger ist, stellt sich ihr zunächst die Frage: Muss ich dem Betrieb, bei dem ich mich bewerbe, davon erzählen? Die Antwort lautet Nein. Selbst wenn der Ausbilder die Jugendliche beim Bewerbungsgespräch direkt fragt, ob sie einen Kinderwunsch hat oder gar ob sie schwanger ist, ist sie nicht zur Wahrheit verpflichtet. Fragen zu privaten Plänen sind nämlich generell unzulässig.

Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn ein Ausbildungsberuf für Schwangere gefährlich oder ungeeignet ist. Bewirbt sich die junge Frau zum Beispiel um eine Stellung in der Produktion, die mit körperlich schwerer Arbeit verbunden ist, dann läuft sie Gefahr, dass der Ausbildungsbetrieb erfolgreich gegen den Vertrag vorgeht.

Elizabeth2  30.10.2020, 13:09

Sorry für das Fettgedruckte oben, das bekomme ich nicht raus.

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