TVöD Gehaltsstufenaufstieg im Beschäftigungsverbot bzw. Mutterschutz?
Hallo,
ich arbeite bei der Diakonie in einer Kita und werde nach TVöD bezahlt. Im November 2021 steige ich nach zweijähriger Berufserfahrung in die nächste Entgeltstufe auf. Nun steht die Familienplanung an :) Sobald man die positive Schwangerschaft seinem Arbeitgeber mitteilt wird man bei uns sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Nun meine Fragen:
1) Steige ich trotz Beschäftigungsverbot im November 2021 in die nächste Entgeltstufe auf?
2) Wie verhält sich das wenn ich im November 2021 bereits im Mutterschutz bin? Gibt’s da trotzdem den Aufstieg in die nächste Entgeltstufe?
Vielen Dank für eure Antworten! :)
2 Antworten
Der Aufstieg sollte unabhängig sein, von Mutterschutz, mutterschaft oder Beschäftigungsverbot. Genaueres kannst du deinem Tarifvertrag entnehmen oder bei der Gewerkschaft erfragen.
Da Mutterschutz und Beschäftigungsverbot als Beschäftigungszeit gerechnet wird, sollte es auch die Stufenlaufzeit nicht beeinflussen.
Hier könnte das Kirchenrecht aber abweichende Regelungen haben
Während Elternzeit ruht die Stufenlaufzeit.
Vorausgesetzt du meinst die Erfahrungsstufe. Ein Aufstieg in der Entgeltgruppe durch Zeitablauf ist mir im Bereich öffentlicher Dienst ( TV-L, TVöD) nicht bekannt.