TVöD Gehaltsstufenaufstieg im Beschäftigungsverbot bzw. Mutterschutz?

2 Antworten

Der Aufstieg sollte unabhängig sein, von Mutterschutz, mutterschaft oder Beschäftigungsverbot. Genaueres kannst du deinem Tarifvertrag entnehmen oder bei der Gewerkschaft erfragen.

Da Mutterschutz und Beschäftigungsverbot als Beschäftigungszeit gerechnet wird, sollte es auch die Stufenlaufzeit nicht beeinflussen.

Hier könnte das Kirchenrecht aber abweichende Regelungen haben

Während Elternzeit ruht die Stufenlaufzeit.

Vorausgesetzt du meinst die Erfahrungsstufe. Ein Aufstieg in der Entgeltgruppe durch Zeitablauf ist mir im Bereich öffentlicher Dienst ( TV-L, TVöD) nicht bekannt.