Mutterschutz vor Arbeitsantritt?

5 Antworten

Dafür muss man mehr wissen als Du uns hier mitteilen kannst (nicht falsch verstehen).. Juristerei ist ja immer sehr 'pingelig'

Das Gericht wird das aber feststellen, Knackpunkt ist:

ist wirklich die Unterschrift bindend, die der eine geleistet hat.. oder hätte nur der andere einen gültigen Vertrag abschließen dürfen?
Wahlweise womöglich nur beide zusammen?

Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht wäre sehr sinnvoll für Dich, die Boxen nämlich schon mal Sachen durch, die man alleine nicht geschafft hätte

>> allein so nette Bissigkeiten wie: warum haben Sie denn den Vertrag unterschrieben, wenn Sie gar nicht dazu befugt waren- UND meiner Mandantin noch suggeriert, Sie seien befugt? Sich nicht einmal wie vereinbart gemeldet?

Ich hatte das mal wegen was anderem, im Endeffekt waren die Chefs so klein mit Hut, weil sie mehrere Formfehler gemacht hatten..Mein RA hat denen echt Zunder gemacht. Und sie mussten mir korrekt kündigen, den Lohn für die ganze Zeit zahlen und noch x k Abfindung.

Ohne den Anwalt hätte ich das 100%ig nicht hingekriegt

Von Experte Kugelflitz bestätigt

Uff, dass ist eine ganz kritische Sache

  • Hast du denn eine eigene Ausfertigung des Arbeitsvertrages bekommen? Ohne den, hast du nämlich allgemein noch schlechte Karten
  • Es könnte (!) noch sein, dass dieser Chef gar nicht hätte unterschreiben dürfen - sondern nur Doktor x (das könnte eine Karte sein, die gespielt wird bei Gericht) D,h, auch wenn du einen Vertrag hast, kann der unter Umständen gar nicht gültig gewesen sein

Am Ende kann da nur ein Richter entscheiden, würde mir aber einen guten Anwalt holen

Sandra97192 
Fragesteller
 16.02.2022, 19:10

Ja klar, eine Kopie habe ich, meine Anwältin hat alle Unterlagen von mir bekommen...jaa total kompliziert und etwas was ich jetzt gar nicht gebrauchen könnte :(. Der der unterschrieben hat, hat sozusagen das Go vom anderen Chef bekommen...mal schauen wie der Richter das sieht. Danke für deine Antwort!!

0

Die Kernfrage ist, ob er allein zeichungsberechtigt war, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Das wird jetzt Sache des Arbeitsgerichtes sein.

Du hast alles richtig gemacht, deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, man konnte dir keine andere Arbeit anbieten, d.h. Beschäftigungsverbot.

Du solltest auch noch das zuständige Gesundheitsamt informieren, denn der AG hätte eine Gefährdungsbeurteilung machen müssen- wenn der Vertrag gültig ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wie lief denn der Termin ich sehe es sehr schwierig und würde gerne das Ergebniss wissen

Ertrag wurde von beiden unterschrieben. Da gibt es keinen Platz für Spekulationen. Du hast Anspruch auf den Lohn