Mutterschutz vor Arbeitsantritt?
Im August 2021 habe ich mich in einer Praxis beworben, es kam schnell zu einem Vorstellungsgespräch und einen Probetag am darauffolgenden Tag. Es lief super, der Chef hatte mir an dem Tag schon gesagt, dass alles passen würde (Gehalt usw.), ich müsse nur noch den zweiten Chef nächste Woche kennenlernen (war zu der Zeit noch im Urlaub). Das habe ich auch getan, der war auch einverstanden mit Gehaltswunsch, Urlaubstage, Zusammenarbeit, er würde den Vertrag vorbereiten und gab mir Personalbögen zum Ausfüllen, paar Tage später haben wir zwei den Vertrag unterschrieben, ich habe die Unterlagen mit meinen Daten abgegeben. Im Anschluss meinte er zu mir, der Dr. X ist noch im Urlaub, der Vertrag ist aber mit meiner Unterschrift gültig und somit vollständig. Ich hatte weiterhin nichts hinterfragt. Arbeitsbeginn wäre am 01.10.2021. Zwei Wochen davor habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, ich hatte das Bedürfnis meinen Arbeitgeber sofort bescheid zu geben, den einer meiner Hauptaufgaben ist Röntgen, und hatte in dem Gespräch angefragt, ob ich den ein anderen Aufgabengebiet übernehmen kann, er war enttäuscht, fand das schade aber er meinte wir sollten in 10 Tagen nochmal telefonieren nachdem die Schwangerschaft bestätigt wurde. Nach meinen Termin beim Frauenarzt wollte er mich nicht zurückrufen, am nächsten Tag nachdem ich ihn endlich erreicht habe ( ein Tag vor Arbeitsbeginn), meinte er zu mir ich soll nicht morgen kommen, den wir haben keine Arbeitsverhältnis miteinander und er will mich sowieso nicht haben. Ich bin trotzdem am nächsten Tag erschienen und er meinte zu mir, ichmüsse gehen den sie können mich und mein Ungeborenes nicht schützen (Infektionsrisiko, Strahlen). Seit dem 01.10. Bin ich jetzt im Beschäftigungsverbot, er weigert sich aber mein Gehalt zu zahlen, er meint wir hätten überhaupt keinene Arbeitsvertrag!!! Jetzt warte ich auf den Kammertermin beim Gericht. Wie sieht ihr das den???
5 Antworten
Dafür muss man mehr wissen als Du uns hier mitteilen kannst (nicht falsch verstehen).. Juristerei ist ja immer sehr 'pingelig'
Das Gericht wird das aber feststellen, Knackpunkt ist:
ist wirklich die Unterschrift bindend, die der eine geleistet hat.. oder hätte nur der andere einen gültigen Vertrag abschließen dürfen?
Wahlweise womöglich nur beide zusammen?
Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht wäre sehr sinnvoll für Dich, die Boxen nämlich schon mal Sachen durch, die man alleine nicht geschafft hätte
>> allein so nette Bissigkeiten wie: warum haben Sie denn den Vertrag unterschrieben, wenn Sie gar nicht dazu befugt waren- UND meiner Mandantin noch suggeriert, Sie seien befugt? Sich nicht einmal wie vereinbart gemeldet?
Ich hatte das mal wegen was anderem, im Endeffekt waren die Chefs so klein mit Hut, weil sie mehrere Formfehler gemacht hatten..Mein RA hat denen echt Zunder gemacht. Und sie mussten mir korrekt kündigen, den Lohn für die ganze Zeit zahlen und noch x k Abfindung.
Ohne den Anwalt hätte ich das 100%ig nicht hingekriegt
Uff, dass ist eine ganz kritische Sache
- Hast du denn eine eigene Ausfertigung des Arbeitsvertrages bekommen? Ohne den, hast du nämlich allgemein noch schlechte Karten
- Es könnte (!) noch sein, dass dieser Chef gar nicht hätte unterschreiben dürfen - sondern nur Doktor x (das könnte eine Karte sein, die gespielt wird bei Gericht) D,h, auch wenn du einen Vertrag hast, kann der unter Umständen gar nicht gültig gewesen sein
Am Ende kann da nur ein Richter entscheiden, würde mir aber einen guten Anwalt holen
Ja klar, eine Kopie habe ich, meine Anwältin hat alle Unterlagen von mir bekommen...jaa total kompliziert und etwas was ich jetzt gar nicht gebrauchen könnte :(. Der der unterschrieben hat, hat sozusagen das Go vom anderen Chef bekommen...mal schauen wie der Richter das sieht. Danke für deine Antwort!!
Die Kernfrage ist, ob er allein zeichungsberechtigt war, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Das wird jetzt Sache des Arbeitsgerichtes sein.
Du hast alles richtig gemacht, deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, man konnte dir keine andere Arbeit anbieten, d.h. Beschäftigungsverbot.
Du solltest auch noch das zuständige Gesundheitsamt informieren, denn der AG hätte eine Gefährdungsbeurteilung machen müssen- wenn der Vertrag gültig ist.
Wie lief denn der Termin ich sehe es sehr schwierig und würde gerne das Ergebniss wissen
Ertrag wurde von beiden unterschrieben. Da gibt es keinen Platz für Spekulationen. Du hast Anspruch auf den Lohn