Frage zu Arbeit/Vertrag?
Am 5. Beginne ich einen neuen Job. Den Arbeitsvertrag unterschreibe ich erst am 5. da ich ihn erst dann erhalte.
Könnte ich mich an dem Tag noch dagegen Entscheiden?
Also der Chef kommt erst gegen mittag und bringt die Unterlagen mit,mein Arbeitsbeginn ist aber 7 Uhr morgens.
Wenn ich bis mittag arbeite und mich dann doch dagegen entscheide,wäre das erlaubt?(da noch nichts unterschrieben ist)
8 Antworten
Uff; hartes Ding. Ich persönlich würde mit Sicherheit nicht mit der Arbeit anfangen, bevor ich keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Denn auch ER kann es sich anders überlegen und das würde bedeuten, dass du an dem Tag schwarz gearbeitet hast. Zudem ist es üblich dem Mitarbeiter Mal erstmal die Zeit zu geben sich Vertrag gründlich durchzulesen. Wenn du mich fragst, bei mir klingeln da alle Alarmglocken.
Ja,war in den letzten Jobs immer so das der Vertrag und Personalbogen vorher kam per Post und dann wurde gelesen und Unterschrieben.
Naja mir ist das auch nicht ganz so geheuer....ist auch nur so ein 08/15 Job.
Ein Arbeitsvertrag kommt nicht durch ein Stück Papier zustande, sondern durch gleichlautende Willenserklärung.
Ich biete dir den job zu diesen Bedingungen an.... Ja, ich nehme den Vertrag an.
Das ist bereits ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag. Nur Ausbildungsverträge bedürfen der Schriftform. Ist nur die Frage, ob er das genauso sieht und ob überhaupt bereits ein Vertrag zustande gekommen ist und ob er das beweisen kann.
Aber, wenn noch nichts unterschrieben ist, kannst Du davon ausgehen, dass er dich noch aus dem Vertrag lässt. Das solltest Du aber sofort klären und nicht erst am 5. Januar. Er rechnet wahrscheinlich mit dir
Auch wenn es sicherlich schade wäre, könntest du wenn du nicht Unterschreibst natürlich auch wieder gehen. Denn du gehst ja denn nicht die Verpflichtungen durch den Vertrag ein, da er nie Zustande gekommen ist. Musst dich aber auch sicher den Fragen des Chefs stellen denn.
Auf keinen Fall eine Arbeit antreten, ohne dass du etwas Schriftliches in der Hand hat. Es spricht seitens des Arbeitgebers absolut nichts dagegen, dafür Sorge zu tragen, dass zum Arbeitsbeginn ein unterschriebener Vertrag vorliegt.
Was ist, wenn dir etwas im Vertrag nicht passt?
Kannst du jederzeit. Auch nach Unterschrift, nach einer etwaigen Probezeit musst du dich an die Kündigungsfrist halten.
Das ist falsch. Ein Arbeitsvertrag hat in der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist. Nur ein Ausbildungsvertrag kann in der Probezeit vom Azubi fristlos gekündigt werden
Ja es ist nur ein kleiner Betrieb mit 8 Leuten. Naja ich kann ja ehrlich sein und dann absagen falls es nichts für mich ist.