Arbeitsbeginn am 01.07. als Assistenzarzt, Gehalt am 15. im Monat?

5 Antworten

Wenn es nicht im Vertrag steht so kann man wohl davon ausgehen, dass dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag hinterlegt ist.

Im ö.D. Spricht gab es das früher auch. Hier war das Gehalt am 15. des Monats wertgestellt. War der 15. kein Bankarbeitstag erfolgte die Auszahlung am Bankarbeitstag zuvor.

Das Gehalt, das am 15. ausgezahlt wurde war das Gehalt des laufenden Monats.

Arbeitsbeginn 01.07, so kommt am 15.07. das Gehalt für Juli.

Ich kann mir erstens nicht vorstellen, dass im Arbeitsvertrag nichts zur Lohnzahlung steht und zweitens auch nicht, dass ein Assistenzarzt nicht in der Lohn- oder Personalabteilung nachfragen kann.

Ob nun vor- oder nachschüßig bezahlt wird, tjo...auch das wird man erfragen müssen. Beides ist möglich.

Trollfrage?

Gratuliere, eigentlich sagt einem ja der "Einsteller", wann es Lohn gibt, nicht die Kollegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Normalfall geht man vom 15. des Folgemonats aus. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart. Bitte auch beachten: meist handelt es sich im Vertrag um Bankarbeitstage. Der 15.- Bankarbeitstag im Augsut wäre der 21. bis dahin muss dein Gehalt also spätetens auf dem Konto sein

Im Vertrag steht das nicht

Sofern es sich um eine Stelle mit Tarifbindung bzw. anderweitigen außervertraglichen Bedingungen handelt, muss der Termin der Gehaltszahlung dort bestimmt sein. Andernfalls wäre der Anstellungsvertrag m. E. rechtsfehlerhaft.

Bekomme ich dann mein erstes Gehalt am 15.08. oder bekomme ich 1/2 Gehalt am 15.07.?

Beide Varianten sind denkbar, aber ich würde zur zweiten Variante tendieren. Die zuständige Abrechnungsstelle kann dir das doch leicht beantworten.