Krankengeld trotz bestandener Abschlussprüfung?

3 Antworten

Interessant wäre wann du deinen unbefristeten Vertrag unterzeichnet hast und seit wann du nun krank bist.

Hast du seit Übernahme überhaupt bereits eine Gehaltsabrechnung als Arbeitnehmer erhalten.

In den ersten vier Wochen seit der Übernahme hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, hat das BAG meiner Kenntnis so bestätigt. Ist ein neues Arbeitsverhältnis. Aber auch dieses Krankengeld kann sich nicht mehr aus deinem Azubi Gehalt berechnen.

Da deine Ausbildung jedoch zur Beschäftigungszeit zählt, könnte dies vielleicht in Betracht kommen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/krankenbezuege-5-krankengeldzuschuss-22-abs2-3-tvoed_idesk_PI13994_HI1965916.html

Ich würde mich mit deiner Personalabteilung und dem Personalrat in Verbindung setzen.

Ich habe das Gefühl irgendwer in der Personalabteilung hätte hier bei der Anfrage KK nach deinem Lohn aus Versehen das alte Schreiben mit dem Azubigehalt nur mit einem neuen Datum versehen.

https://www.betanet.de/krankengeld-hoehe.html#:~:text=Das%20Krankengeld%20errechnet%20sich%20bei,Dieser%20Zeitraum%20hei%C3%9Ft%20Bemessungszeitraum.

Volle94 
Fragesteller
 05.10.2023, 20:32

Danke für deine Rückmeldung!
Arbeitsunfähig bin ich seitdem 24. Juni 2023. Meinen unbefristeten Vertrag habe ich am 26.September 2023 unterschrieben, aber bin noch weiterhin krankgemeldet.

Eine Gehaltsabrechnung habe ich noch nicht erhalten, wäre dann auch erst Ende diesen Monat möglich.

Ich hatte die Krankenkasse kontaktiert und mitgeteilt, dass ich jetzt bestanden habe. Ob und wie sich das Krankengeld jetzt anpassen wird. Sie sagten jedoch, da es derselbe Arbeitgeber ist und der Bemessungszeitraum während meiner Ausbildung war, dass sich an dem Betrag nichts ändert.
ich kontaktiere mal den Personalrat und schaue was dieser dazu sagt.
Ich danke dir!

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kabbes69  05.10.2023, 21:14
@Volle94

Dann hast du im Krankenstand deine Prüfung geschrieben?

Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet deine Ausbildung.

Dein AG hat dich angestellt als Arbeitnehmer in der EG xy, das Ausbildungsverhältnis war abzurechnen.

Der AG kann dich dann befristet oder unbefristet übernehmen.

Auch wenn der PR dir nicht helfen kann- würde ich es prüfen lassen.

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Volle94 
Fragesteller
 05.10.2023, 21:48
@kabbes69

Genau, ich habe an der Abschlussprüfung teilgenommen, obwohl ich noch arbeitsunfähig bin.

Abgesehen vom Personalrat, weißt du wer mir da weiterhelfen könnte? Ich habe überhaupt keine Ahnung! Gesetzlich gibt es diesbezüglich auch nicht, da dies so spezifisch ist.

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Selbst wenn du am 3. Arbeitstag krank wirst, wird das neue Gehalt berücksichtigt.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in diesem Zusammenhang klargestellt, dass ein Wechsel von einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis als neues Beschäftigungsverhältnis angesehen wird. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer, der während des ersten Abrechnungszeitraums nach der Ausbildung arbeitsunfähig erkrankt, das Krankengeld nicht mehr aus der Ausbildungsvergütung, sondern aus seinem tatsächlichen Entgelt berechnet bekommt.

Quelle mit Beispiel und weiteren Infos: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/423-krankengeld-berechnung-bemessungszeitraum.html

Woher ich das weiß:Recherche

Das Krankengeld wird nach dem Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate berechnet.

Volle94 
Fragesteller
 05.10.2023, 18:22

Danke für deine Antwort. Was passiert denn aber, wenn ich jetzt 2 Monate gearbeitet habe? Werden die 12 Monate dann neu berechnet oder hält man an den alten Werten, da ich ja innerhalb von 6 Monaten bei einer Arbeitsunfähigkeit sofort wieder Krankengeld kriegen würde.

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AngiedieSchlaue  05.10.2023, 18:24
@Volle94

Die 2 Monate fließen in die erneute Krankengeldberechnung mit ein, aber ebenso die Azubivergütung. Davon wird dann von der Krankenkasse der Durchschnitt berechnet.

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Volle94 
Fragesteller
 05.10.2023, 18:27
@AngiedieSchlaue

Vielen Dank! Leider konnte man im Netz nichts dazu finden - Du machst deinem Namen alle Ehre.
Weisst du denn, ob der Arbeitgeber mir bei der Übernahme erst mal 6 Wochen lang den Lohn zahlen muss? Ein Ausbildungsvertrag und ein richtiges Beschäftigungsverhältnis ist ja nicht gleich zu stellen. (Trotz selber Arbeitgeber)

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