Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

4 Antworten

Nein, wäre es nicht.

Es sei denn, sie bleibt den Rest der Schwangerschaft zuhause. Und zwar wirklich im Haus - und du gleich mit.

Schwangerschaft ist keine Krankheit

TorDerSchatten  29.12.2019, 17:01

Aber wenn du im Gesundheitswesen arbeitest, z.B. als Krankenschwester oder MFA oder in der Altenpflege, hast du sofort Beschäftigungsverbot, sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Es geht hier um Infektionsgefahr, die durch den Umgang mit erkrankten Patienen ausgeht.

Ob es sich aber auch auf Tätigkeiten in der Verwaltung eines Krankenhauses erstreckt, muss individuell beurteilt werden. Daher mein Rat zum Frauenarzt zu gehen und in dem Link stehen die ganzen Beschäftigungsverbote die es für Schwangere gibt.

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Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.

Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.

Der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Das sehe ich bei deiner Frau als nicht gegeben.

Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!