Als Schwangere hast du einen rechtlichen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Beratung und Betreuung. Kaum ein anderer Bereich in der Medizin ist so gut abgesichert wie eine Schwangerschaft durch die Mutterschaftsrichtlinien.
Diese sichern eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschall-Untersuchungen zur Vorsorge vorgesehen, deren Kosten die Krankenkasse trägt. Normalerweise werden weitere Ultraschall-Untersuchungen nur durchgeführt, wenn Komplikationen vorliegen oder der Arzt Auffälligkeiten feststellt.
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Durchführung von mehr als drei Ultraschalluntersuchungen einen Gewinn für Mutter und Kind bringt. Häufigeres Untersuchen macht eine risikolose Einlingsschwangerschaft nicht sicherer und ein Ultraschall ist kein Babyfernsehen.
Blutabnahmen sind gerade in der Frühschwangerschaft notwendig, um das Blut auf HIV, Toxoplasmose und Lues (Syphillis) zu testen. Außerdem werden Blutgruppe, Rhesus-Faktor, Hämoglobinwert, Hämatokrit und die Anzahl der Rötelantikörper bestimmt.
Selbstverständlich kannst du grundsätzlich Untersuchungen ablehnen. Denn jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen.
Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder ärztliche Heileingriff, selbst eine Blutabnahme zur Diagnostik, ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Befugnis des Arztes hierzu ergibt sich erst aus der wirksamen Einwilligung des informierten Patienten.
Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.
Doch warum sollte man auf sein Recht zu kostenloser Gesundheitsvorsorge verzichten? Denn die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, gerade in der Schwangerschaft, wo es nicht nur um dich geht.
Alles Gute für dich!