Schwangerschaftsabbruch Krankenkasse?

3 Antworten

Von Experte Elli113 bestätigt

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Die zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 350 bis 600 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus muss ein Tagessatz selbst bezahlt werden.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.383 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch vor dem Abbruch bei ihrer Krankenkasse stellen.

Das geht recht schnell. Wenn du mit den entsprechenden Unterlagen in der Geschäftsstelle auftauchst, kann das in der Regel sofort bearbeitet werden.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Hallo

Einen Antrag auf Kostenübernahme musst Du bei der Krankenkasse vor der Abtreibung stellen. Diese wird genehmigt, wenn Du ein ungenügendes Einkommen und über kaum Ersparnisse verfügst.

Für eine Abtreibung brauchst Du zudem einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia und eine Bedenkfrist von 3 Tagen ist einzuhalten.

Freundliche Grüsse

tm

Normalerweise ist das eine Kassenleistung wenn die Frist und Beratungsregeln eingehalten werden und die Abtreibung in einer dafür zugelassenen Klinik oder Praxis durchgeführt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, 2 kinder

isebise50  27.04.2024, 22:32

In Deutschland nicht!

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Jana174923  27.04.2024, 22:47
@isebise50

Ich arbeite in einer Klinik und stellen eigentlich immer einen Schein zur Kostenübernahme an die Krankenkassen aus. Kenne das so nicht das Patienten das selbst bezahlen.

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isebise50  28.04.2024, 02:21
@Jana174923

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) ist nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar straffrei, nichtsdestotrotz aber rechtswidrig.

Deshalb tragen die Krankenkassen auch nicht die Kosten.

Lediglich die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden hingegen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

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Elli113  28.04.2024, 00:07

Nein, es ist keine Kassenleistung.

Man kann aber vor dem Eingriff einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

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