Probezeit und Gehalt Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Prinzipiell kann es nicht schaden, sich fachliche Hilfe zu holen. Da musst du aber nicht zwangsläufig gleich zum Anwalt. Oft gibt es bei Sozialverbänden sehr kompetente Schwangerschaftsberatungen, die auch bei solchen Fragen helfen können.

Also dein Elterngeld wird danach berechnet, was du in den 12 Monaten vor deinem Mutterschutzbeginn verdient hast. Wenn du also ins Beschäftigungsverbot kommst, erhälst du dein ganz normales Gehalt weiter gezahlt, bis zum Mutterschutz. Du hast dann auch, trotz Probezeit, einen besonderen Kündigungsschutz.

Also müsstest du schauen, wann du in den Mutterschutz gehst und dann die 12 Monate vor diesem Monat zur Berechnung heranziehen.

Z.B. Mein Mutterschutz war am 27.01.21 gestartet, heißt also, dass das komplette Jahr 2020 bei mir zur Berechnung genommen wurde. Der Monat des Mutterschutzanfangs zählt nicht für die Mutter mit rein.

Wenn du in Kurzarbeit warst wegen Corona, können diese Monate ausgegrenzt werden, ebenso Monate, wenn du wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst.

Wenn du noch Fragen hast, gerne fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung