Beschäftigungsverbot nebenjob?

3 Antworten

Aus welchem Grund besteht ein Beschäftigungsverbot? Ich vermute einmal wegen dieses Hauptjobs bei dem sie Gefahr läuft, dass das Kind Schäden erleidet??, welchen sie schwangerschaftsbedingt nicht ausüben darf?

Und wenn von diesem Nebenjob keine Gefahr für sie und das Kind ausgeht, so kann sie diesen weiterhin ausüben.

polako94 
Fragesteller
 15.10.2019, 23:12

Sie hat einen generellen beschäftgungsverbot

Das wegen wollte ich wissen ob da Probleme geben würde wenn sie trotzdem Nebenjob machen würde

Sie ist dann nicht versichert aber das ist klar und macht auch nichts

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wilees  15.10.2019, 23:18
@polako94

Logischerweise - generelles Beschäftigungsverbot - ja wohl aus gesundheitlichen Gründen - dann darf sie selbstverständlich auch diesen Nebenjob nicht mehr ausüben .

Sie ist dann nicht versichert aber das ist klar und macht auch nichts

Wie "schön", dass Dir dem Anschein nach das Wohlergehen das Babys und dessen Entwicklung komplett sch....egal ist. Kopfschütteln pur.

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polako94 
Fragesteller
 15.10.2019, 23:21
@wilees

Oje nicht scheiss egal sondern den Nebenjob macht sie mit mir ich bin neben ihr und sie macht da nichts anderes wie Staub wischen also

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Das kann nur der Arzt entscheiden - er ist dafür verantwortlich dass keine Tätigkeit ausgeübt wird die die Mutter oder das Kind gefährdet.

Da hilft dir die minijob-zentrale.de gerne weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

wie z.B.: Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Sie dürfen werdende Mütter nicht mehr beschäftigen, wenn für die ausgeübte Beschäftigung ein Verbot nach dem Mutterschutzgesetz vorliegt. Für diese Zeit zahlen Sie als Arbeitgeber Mutterschutzlohn.
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Sie werdende Mütter nicht mehr beschäftigen, es sei denn, dass diese sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Ihre Minijobberin kann diese Erklärung jederzeit widerrufen. Die Schutzfrist nach der Entbindung beträgt in der Regel acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten und bei Kindern mit Behinderung zwölf Wochen und beginnt am Tag nach der Entbindung.

Gruß siola55