Schwangerschaft und Probezeit?
Hallo ihr lieben,
habe mal eine Frage, ich habe seid ein paar Wochen einen neuen Job und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit sechs Monate Probezeit unterschrieben. Nun weiß ich seid drei Wochen das ich schwanger bin. Gekündigt werden kann ich ja nicht , stehe ja unter besonderen Kündigungsschutz , aber bleibt mein Vertrag nach der Probezeit trotzdem unbefristet oder kann er auslaufen? Danke im voraus
3 Antworten
Wenn der Vertrag unbefristet ist, ist er unbefristet. Er "verlängert" sich auch nicht, weil er sowiso nicht befristet ist. Auch ein Vertrag mit Probezeit ist unbefristet. Der Vertrag geht also so lange, wie er nicht gekündigt wird (z. B. von Dir selbst; durch den Arbetigeber geht es ja nicht) oder einvernehmlich aufgehoben wird.
Die Frage zeigt übrigens, dass das Intrument der Probezeit meistens missverstanden wird. In vielen Fällen wird sie mit der 6-monatigen Wartefrist des § 1 KSchG verwechselt, in der kein allgemeiner Kündigungsschutz besteht (aber der besondere für Dich als Schwangere!). Die Probezeit verkürzt lediglich die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende auf 14 Tage ab Zugang. Das ist alles.
In vielen Fällen wird sie mit der 6-monatigen Wartefrist des § 1 KSchG verwechselt ...
Ein wichtiger Hinweis, weil dieses Missverstaendnis offensichtlich sehr weit verbreitet ist.
Also brauche ich mir keine Gedanken machen und nach der Probezeit bin ich dann ganz normal fest eingestellt
Durch die Schwangerschaft ändert sich nichts an deinem Vertrag - unbefristet ist und bleibt unbefristet.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Der Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz endet fruehestens 4 Monate nach der Geburt deines Kindes. Danach kann das Arbeitsverhaeltnis bei bestehendem Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes ordentlich gekuendigt werden, ohne Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (also in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern) auch ohne berechtigten Grund.
Automatisch auslaufen kann ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis natuerlich nicht.