Muss ich beim Bewerbungsgespräch sagen das ich schwanger bin? Und kann man in der Probezeit wegen anderen Sachen gekündigt werden auch in der Schwangerschaft?

6 Antworten

Es besteht keinerlei Pflicht die Schwangerschaft zu offenbaren. Unabhängig von der Größe des Betriebes besteht auch Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung wäre nur zulässig, wenn zuvor eine entsprechende Behörde eingeschaltet worden ist und dem zugestimmt hat. In Hessen etwa das Regierungspräsidium. Diese Zustimmungen werden in der Praxis nur sehr selten erteilt. Vereinfacht gesagt, können die goldenen Löffel die mitgenommen wurden, zu einer solchen Zustimmung führen. In der Regel ist der Sonderkündigungsschutz jedoch ganz stark.

Wichtig zu beachten ist jedoch folgendes: Sollte eine Kündigung eingehen, muss in jedem Fall innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden!! Auch und trotz bestehenden Sonderkündigungsschutzes gilt die Fiktion der Rechtmäßigkeit der Kündigung, wenn nicht fristwahrend Klage erhoben wird. Sollte eine Kündigung zugehen, also im Hinterkopf behalten, dass da Fristen zu beachten sind. Die Kündigung wird (in der Regel) zwar keinerlei Chancen haben. Der formale Akt der Erhebung einer Klage ist jedoch wichtig und unumgänglich, auch bei Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das musst du gar nicht angeben.

Probezeit kann immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Familiengerd  26.09.2019, 12:42
Probezeit kann immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

"Können" ja, aber nicht dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine Schwangerschaft besteht.

Im Übrigen:

Der Arbeitgeber muss bei einer ordentlichen Kündigung ohnehin keinen Grund nennen. Und die Möglichkeit zur Kündigung, ohne dass es dafür einen Anlass gibt, hat mit der Probezeit nichts zu tun; diese Möglichkeit besteht immer in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, ob es nun eine Probezeit gibt oder nicht. Die Probezeit ist alleine von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist

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Nein, du musst deine Schwangerschaft nicht offenbaren und die Fra­ge nach ei­ner Schwan­ger­schaft ist ge­ne­rell un­zulässig. Wenn du vom Ar­beit­ge­ber da­nach ge­fragt wirst, darftst du die Un­wahr­heit sa­gen, sprich lügen und ei­ne in Wahr­heit ge­ge­be­ne Schwan­ger­schaft ver­heim­li­chen.

Selbst dann, wenn deine Beschäfti­gung auf dem vor­ge­se­he­nen Ar­beits­platz von vorn­her­ein we­gen ei­nes Beschäfti­gungs­ver­bots zum Schutz der Schwan­ge­ren oder zum Schutz des un­ge­bo­re­nen Kin­des un­zulässig wäre.

Dein AG kann dich auch nicht kündigen, auch wenn du schon mit dem Wissen um deine Schwangerschaft den Vertrag unterzeichnet hast.

Du darfst problemlos mit dem Wissen um deine Schwangerschaft einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Jede schwangere Arbeitnehmerin ist sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt, schau mal hier:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf

Du unterliegst also in der Schwangerschaft einem besonderen Kündigungsschutz - auch in der Probezeit.

Selbst wenn dein AG dich in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

Aber Achtung - eine Schwangerschaft ist kein Freifahrtschein. Diese Fälle sind in der Praxis sehr selten, aber liegen (betriebs- oder verhaltensbedingte) Gründe vor, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Mstidyg 
Fragesteller
 26.09.2019, 00:12

super auch Ihnen vielen Dank für die ausführliche Antwort! Wissen sie auch wie es ist wenn ich ein unbefristeten habe und aus der Probezeit bin läuft der vertag einfach weiter bis ich irgendwann wieder arbeiten kann ?

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Soweit ich weiß kannst du nicht wegen Schwangerschaft gekündigt werden und in der Schwangerschaft herrscht ohnehin der Kündigungsschutz, der auch während der Probezeit gilt

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Arbeitgeber so begeistert davon aus, wenn du ihn tatsächlich nach dem Vorstellungsgespräch vor vollendete Tatsachen stellst und er sich dann 'gleich wieder jemand neuen' suchen kann.

Per se bist du aber, soweit ich weiß, nicht verpflichtet das beim Vorstellungsgespräch zu erwähnen

Mstidyg 
Fragesteller
 25.09.2019, 23:50

Viel dank für eine ausführliche Antwort !

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  1. Nein , musst du nicht sagen (ich gehe davon aus, dass noch kein großer Babybauch sichtbar ist)
  2. Kündigungsgrund eher nicht , auch in der Probezeit
  3. nicht fair, aber verständlich
Familiengerd  26.09.2019, 12:50
nicht fair

Wieso? Wäre eine Benachteiligung aufgrund einer Schwangerschaft "fair"?

Denn gravierende Nachteile - jedenfalls finanziell - hat der Arbeitgeber dadurch nicht, außer dass er sich bei einem Beschäftigungsverbot und für die Zeit des Mutterschutzes eine neue Kraft suchen muss.

Denn die Kosten (bei der Weiterzahlung des Entgelts beim Beschäftigungsverbot und sein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse) bekommt er in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens (U2) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 2.

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