Wenn man jemand kündigen will und dann erfährt das schwanger?

9 Antworten

In Deutschland gilt mit Mitteilung der Schwangerschaft (unabhängig von einer eventuellen Probezeit) sofort der Kündigungsschutz. Das hast du ja aber bereits selbst über Google erfahren.

Das Mitteilung kann die Frau auch bis zu 14 Tagen nach der Kündigung nachreichen (dann wird die Kündigung ungültig), SOFERN die Frau vorher nichts von ihrer Schwangerschaft wusste. Bei dir sieht das ja anders aus, schließlich fragst du bereits seit einigen Wochen in einem recht öffentlichen Forum nach, wie du am besten ums arbeiten herum kommst.

Der Kündigungsschutz ist übrigens kein Freifahrtsschein fürs Nichtstun auf der Arbeit. Dann kann der Arbeitgeber auch andere Geschütze auffahren.

In der Probezeit ist das vollkommen blunze. Zumal ein Chef nur dann auf so einen Kündungsschutz reagieren kann, wenn er von der Schwangerschaft informiert wurde. Weiß er von nix, dann kann man ihm logischerweise auch nix vorwerfen.

Allyluna  29.10.2019, 10:26

Nein, ist es nicht. Der Kündigungsschutz greift auch dort und er greift sogar, wenn der Chef noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Die Schwangere kann diese Info binnen 14 Tagen nachreichen.

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okieh56  29.10.2019, 12:45

Vorwerfen kann man ihm nichts, aber die Kündigung wird unwirksam, wenn der Nachweis der Schwangerschaft innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Kündigung erbracht wird - wie Allyluna bereits geschrieben hat.

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Als man ihr dann kündigen will erfährt man sie ist schwanger.

Und damit hat sich die Kündigung erledigt.

Bei Schwangerschaft greift der "besondere Kündigungsschutz" nach dem Mutterschutzgesetz sofort. Da spielt es keine Rolle, ob die Arbeitnehmerin noch in der Probezeit ist oder nicht.

Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit. Selbst wenn der Chef zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste, greift er - wenn die Schwangere binnen zwei Wochen die Bestätigung ihrer Schwangerschaft nachreicht.

Was der Arbeitgeber gern hätte, spielt keine Rolle mehr, wenn die Mitarbeiterin schwanger ist. Dann darf sie nicht mehr gekündigt werden.

Einzige Ausnahme: wenn die Schwangere einen befristeten Vertrag hat, läuft dieser trotz Schwangerschaft und Elternzeit zum Fristende aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich