Probezeit unbekannt?

3 Antworten

Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gibt es auch keine. Somit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Monats.

Ich würde es ins blaue hinein dann einfach mit folgendem Schriftlaut versuchen:

Hiermit kündige mein Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs. 3 fristgemäß zum 31.03.2024 innerhalb der Probezeit, oder hilfsweise nach § 622 Abs. 1 spätestens zum 15.04.2024.

Warum 31.03? Weil es sich später im Lebenslauf einfach besser macht, zu Ende eines Monats zu kündigen.

GutenTag2003  07.03.2024, 17:57
Warum 31.03? Weil es sich später im Lebenslauf einfach besser macht, zu Ende eines Monats zu kündigen.

Diese Zeiten sind - bei Fachleuten - längst vorbei.

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In der Probezeit dürfte ich ja innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Der Nachweis einer vereinbarten Probezeit ist nicht zu führen ...

Die gesetzlichen Fristen sind vier Wochen...

... und das gilt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.