Lidl fristlos Kündigen (Probezeit)?

6 Antworten

Die Probezeit hat nichts mit der Kündigungsmöglichkeit als solche zu tun, sondern es gibt in diesem Zeitraum eine verkürzte Kündigungsfrist.

In den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt man nicht dem Kündigungsschutzgesetz - d. h. eine Kündigung ist in diesem Zeitraum möglich ohne das es dafür besondere Gründe geben muß - das ist unabhängig von der Dauer der Probezeit oder ob es überhaupt eine Probezeit gibt.

Wenn Du ordentlich kündigen möchtest, mußt Du das schriftlich machen (keine E-Mail oder Fax) - Gründe brauchst Du nicht nennen - die Kündigungsfrist in der Probezeit ist grundsätzlich einzuhalten (siehe Arbeits- oder Tarifvertrag). Fristlos (außerordentlich) kann man nur aus einem wichtigen Grund kündigen.

Ausnahme Ausbildungsverhältnis:

Hier gilt eine Probezeit von mindestens 1 Monat und maximal 4 Monaten - danach kann man nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Hier ist die Prozeit auch für die Kündigung als solche von Bedeutung.

Parmida356  15.07.2022, 18:01

Was bedeutet die Kündigungsfrist in der Probezeit Bitte erkläre

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jedoch habe ich gehört, dass die gesetzliche Probezeit 6 Monate ist.

Es gibt im Arbeitsrecht keine gesetzliche Probezeit. Ob du einer Probezeit unterliegst und wie lange diese ggf. ist, solltest du deinem Vertrag entnehmen können.

Gesetzlich ist während der Probezeit übrigens eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. Auch da hilft ein Blick in den Vertrag.

PS: Solltest du in Ausbildung sein, kannst du in der max. 4-monatigen Probezeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe eines Grundes kündigen. Wenn im Vertrag 3 Monate PZ vereinbart sind, ist das durchaus rechtmäßig.

Die Probezeit ist beendet. Es gilt immer das was im Vertrag vereinbart wurde.

Du musst schriftlich kündigen. Zudem musst du gucken, welche Kündigungsfrist du hast, diese steht im Vertrag. (z.B. 2 Woche, 4 Wochen etc.)

Einen Grund musst du nicht angeben.

laut Vertrag steht eine Probezeit von 3 Monaten, jedoch habe ich gehört, dass die gesetzliche Probezeit 6 Monate ist.

Der § 622 BGB sagt, dass eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist für die Dauer von bis zu sechs Monaten vereinbart werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass eine Probezeit nicht auch kürzer oder gar nicht gelten kann.

Ich würde gerne kündigen, aber frage mich ob ich dann immer noch in der Probezeit wäre.

Nein, Du bist nicht mehr in der Probezeit, die vereinbarten drei Monate sind vorbei. Eine Kündigung ist nur noch mit der nach der Probezeit geltenden Frist möglich.

Wie lange diese Frist ist, entnimmst Du Deinem Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag.

Was muss ich außerdem bei der Kündigung beachten? >Schriftlich? Mit Grund?

Schriftlich ja, unbedingt. Das steht im § 623 BGB. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen in elektronischer Form (SMS, Fax, Mail...) sind wirkungslos

Einen Grund brauchst Du nicht anzugeben.

Kann ich danach direkt aufhören zu arbeiten?

Nein, kannst Du nicht. Du musst bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten. Solltest Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden haben, kannst Du in der Kündigung den Freizeitausgleich beantragen. Dann kannst Du schon entsprechend früher aufhören.

du bist in der Ausbildung??

da gilt max. 4 Monate, kann einvernehmlich auch auf 3 Monate reduziert werden. ist rechtens.

Das bedeutet ich kann nach den 3 Monaten gekündigt werden oder fristlos kündigen, stimmt das?

nur wenn du dir was gravierendes zuschulden kommen lässt.

Familiengerd  19.11.2021, 00:32
kann einvernehmlich auch auf 3 Monate reduziert werden

??? Was soll das denn heißen??

Nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG muss die Probezeit mindestens 1 Monat und darf höchsten 4 Monate betragen!

In Ausbildungen zu Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege beträgt die Probezeit generell 6 Monate (Pflegeberufegesetz - PflBG).

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