Schwanger kündbar in der Probezeit?

4 Antworten

Einer Mitarbeiterin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kündigt er ihr, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung auch dann unwirksam, wenn die Frau ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilt. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, so genießt sie auch danach weiter Kündigungsschutz.
Auf befristete Arbeitsverträge wirkt sich das Kündigungsverbot nicht aus. Ein befristeter Vertrag endet also auch bei Vorliegen einer Schwangerschaft.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/

  1. Du bist nicht mehr kündbar ab Verkündung der Schwangerschaft.
  2. Du bist auch nicht kündbar, weil Du mal krankgeschrieben bist.
  3. Bitte bleib um Himmels Willen zuhause, anstatt Kollegen und Kunde mit der Magen-Darm-Kacke anzustecken; Fvöllig daneben, zu überlegen, überhaupt damit zur Arbeit zu gehen.

Mit Magen-Darm bleibt man gefälligst zuhause, bevor man die ganze Belegschaft ansteckt. Das wäre dann ansonsten sogar tatsächlich ein Kündigungsgrund...

Familiengerd  03.07.2023, 13:03
Das wäre dann ansonsten sogar tatsächlich ein Kündigungsgrund...

Nein!

Selbstverständlich nicht bei einer Schwangerschaft!!

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Nein, du kannst nicht so einfach gekündigt werden, da du auch in der Probezeit einen Kündigungsschutz hast.