Muss die Schwanger bei der Arbeitgeber gemeldet werden in der Ausbildung nach der Probezeit?

6 Antworten

Im Mutterschutzgesetzes wird werdenden Müttern geraten, dem Arbeitsgeber Schwangerschaft und mutmaßlichen Zeitpunkt der Geburt mitzuteilen.

Es besteht aber keine Mitteilungspflicht!

Eine tatsächliche Mitteilungsverpflichtung kann allerdings für die Arbeitnehmerin aus der allgemeinen Treuepflicht entstehen, die im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer solchen Mitteilung hat, das dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Nicht-Mitteilung überwiegt.

Das trifft z.B. zu, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen, die aus der Mutterschutzrichtlinienverordnung folgen - wie bei Schichtarbeitern oder im Kühlhaus oder Fließband oder wenn der Arbeitgeber eine Vertretung für die Schwangere aufgrund deren Aufgaben - vor allem in einer Führungsposition - eine gewisse Zeit einarbeiten muss.

Das Mutterschutzgesetz ist ein Leitfaden für den Arbeitgeber, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. 

Doch es besteht für die (werdende) Mutter keine Pflicht zur Einhaltung, allerdings kann sie dann auch nicht ihre Rechte genießen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schwangere Angestellte vor Dingen zu schützen, die für sie oder das Kind schädlich sind. Und er muss sie vor Geburt freistellen, im Mutterschutz. Dafür muss er aber davon wissen. Außerdem muss er sich ggf um Ersatz kümmern. Üblicherweise sagt man dem Arbeitgeber das ab der 13ten Schwangerschaftswoche

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 16 Jahre Berufserfahrung im Bereich Pharmazie.

Nein, es steht dir frei, wann du deine Schwangerschaft meldest. Allerdings hast du so lange auch keinen Anspruch auf eine Schonbehandlung wie es im Mutterschutzgesetz geregelt ist. Und bevor die Mutterschutzfristen einsetzen sollte man es dann ebsser doch dem AG sagen.

Xandros0506  21.12.2022, 22:16
es steht dir frei, wann du deine Schwangerschaft meldest. 

ist nicht korrekt. §15 Abs. 1 MuSchG sagt eindeutig "sobald sie weiß, dass sie schwanger ist."

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isebise50  22.12.2022, 07:48
@Xandros0506

Dann zitiere bitte vollständig, da steht „soll“ - nicht „muss“. Das ist ein großer Unterschied.

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selbstverständlich! ist Gesetz so, sonst verliert die Schwangere den gesetzlichen Schutz, den sie als Arbeitnehmerin genießt.

Nein, selbst bei einem Bewerberbungsgespräch musst du das nicht offenlegen.

Xandros0506  21.12.2022, 22:16

Bewerbungsgespräch ist nicht das Gleiche wie eine bereits bestehende Anstellung. Da gilt §15 MuSchG.

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