Beschäftigungsverbot durch?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

ich solle mir doch beim FA ein Beschäftigungsverbot holen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Es geht beides aber da du im Altenheim arbeitest bist du automatisch im Beschäftigungsverbot

AnniRose31 
Fragesteller
 22.06.2020, 11:19

Also bisher nicht... es galt lediglich das ich nur zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten darf und keine Sonn- und Feiertage

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isebise50  24.06.2020, 14:03
@Kathy160187

Warum sollte der FA ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot aussprechen?

Er ist für ein individuelles Beschäftigungsverbot zuständig, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.

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