Beschäftigungsverbot, betriebsarzt vom psychischer Belastung erzählen?
Guten Tag ihr lieben.
Ich arbeite bei der Bundeswehr als Zivilistin im Lager (fachlageristin) und bin in der 11. Ssw. Ich habe morgen einen Termin mit meinem Betriebsarzt und es geht um ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage ist jetzt, würde ich so eins denn überhaupt bekommen? Soviel ich weiß darf ich nicht ins Büro, da ich die entsprechende Ausbildung nicht habe. Trotzdem mache ich mir Gedanken, ob ich z.b. zu Ablage machen verdonnert werden kann (8 1/2h Papiere sortieren und abheften). Dazu kommt dass bekanntlich bei der Bundeswehr auch nicht immer viel zutun ist und ob das ebenfalls einem Beschäftigungsverbot im Wege steht? Ich bin zum ersten mal schwanger und habe nicht soviel Ahnung davon. Ich weiß nur, dass ich meine Arbeit nicht ausüben darf. (Schwer heben, körperlich anstrengend)
Außerdem bin ich psychisch krank und nehme mein Antidepressiva nicht mehr, welches der Hauptgrund für meine Stabilität war. Ich bin 8 Monate krank gewesen, weil ich bei der Arbeit ein großes Thema war aufgrund einer Prämie (im negativen sinne) und mir das zu viel war psychisch. Daraufhin habe ich ärztliche Hilfe aufgesucht und gehe gerade erst seit 1 1/2 Monaten wieder arbeiten. Ich merke aber, dass ich mich immer noch sehr unwohl bei der Arbeit fühle und am liebsten gar nicht mehr hingehen würde, weshalb ich seit 3 Wochen wieder krank geschrieben bin aufgrund der Ss. Soll ich dem Betriebsarzt das sagen oder eher nicht?
5 Antworten
Ich arbeite bei der Bundeswehr als Zivilistin im Lager (fachlageristin) und bin in der 11. Ssw.
Du bist nicht krank, sondern lediglich in der 11. SSW. Weshalb solltest Du ein Beschäftigungsverbot erhalten - es gibt auch im Beruf eines Lageristen zig administratische Beschäftigungen, welche Du ganz einfach ausüben kannst - und im Falle X machst Du halt 40 Stunden pro Woche "Ablage" - oder arbeitest Deinen Kollegen auf andere Weise zu.
Wenn Dein Arbeitgeber Dich in einem anderen Dir sehr wohl zumutbaren Tätigkeitsbereich des Unternehmens einsetzen kann, gibt es keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot.
https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/berufsverbot-beschaeftigungsverbot
Deine psychische Verfassung und deine Schwangerschaft sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Grundsätzlich bekommt man ein Berufsverbot während einer Schwangerschaft, wenn die Gesundheit der Frau oder des ungeborenen Babys in Gefahr ist. Bei der Bundeswehr im Büro sehe ich das nicht. Aber ich bin auch kein Betriebsarzt. Es kann natürlich sein, dass er dir ein Berufsverbot ausspricht wegen der Schwangerschaft und der psychischen Probleme. Ich kenne Berufsverbote in der Regel nur aus Krankenhäusern, Altenheimen, Heimsonderschulen usw... Also überall, wo du mit Krankheitserregern in Kontakt kommst oder man körperliche Auseinandersetzungen hat etc...
Sprich den Arzt einfach auf deine Bedenken an.
Fachlageristen sind häufig von einem Verbot betroffen, weil die Arbeit körperlich anstrengend ist. Der Arbeitgeber muss mir also eine andere Beschäftigung geben die das Baby nicht gefährden und kann er dies nicht, dann bleibt nur ein Verbot.
Deswegen habe ich gesagt im Büro. Dass du nicht mehr im Lager arbeiten darfst, ist klar 😊
Unbedingt den Betriebsarzt aufklären, damit er die richtige Entscheidung für Dich treffen kann!
Ja er sagte dadurch, dass ich eine Fehlgeburt hatte und in dieser Schwangerschaft in der 7. Woche eine Blutung hatte habe ich eine risikoschwangerschaft und mein Gynäkologe hätte mir schon ein Beschäftigungsverbot ausstellen sollen^^ naja abwarten ob mein Arbeitgeber dem Rat von meinem Betriebsarzt folgt oder ich noch mal mit meinem Gynäkologen reden muss ^^
Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot. Das bedeutet du arbeitest gar nicht mehr, in welcher Form auch immer.
Ich weiß und das war aber nicht die Frage, trotzdem danke ^^
JA ! Sag dem Betriebsarzt alles was er wissen muss.
Mit einer Psychischen Erkraung sollte man keinesfalls beim Bund arbeiten....
Und nehm deine Medikamente, die gibts nicht einfach so.
Ich nehme keine Medikamente, die dem Baby schaden können. Dazu gehören leider auch meine Antidepressiva.
Danke für den Rat.
Kein Grund unfreundlich zu werden. Die Tätigkeiten eines lageristen sind gefährlich für eine Schwangere und Ablage gehört nicht zu meinem Beruf. Ich bin Lageristin und keine Fachkraft. Büroarbeit ist deshalb nicht mein Gebiet. Mein Betriebsarzt sagt das gleiche und daher schreibt er eine Empfehlung für ein Beschäftigungsverbot.