Freier Tag gestrichen, weil krank bei der Arbeit?

3 Antworten

Von Experte Hexle2 bestätigt
Darf ein Arbeitgeber einen freien Tag streichen und eben zu einem Arbeitstag machen, weil die Person an einem anderen Tag früher ging aufgrund vom Kranksein?

Schlicht und einfach: Nein!

Wird die Arbeit wegen einer Erkrankung abgebrochen, ist der Arbeitnehmer so zu bezahlen, als hätte er normal gearbeitet; es entstehen dadurch keine Minusstunden, für die der Arbeitgeber ein Nacharbeiten verlangen dürfte. Erst recht darf er nicht über einen freien Tag des Arbeitnehmers verfügen.

In einem renommierten Arbeitsrechtskommentar heißt es dazu:

Wird der AN im Laufe des Arbeitstags arbeitsunfähig, so beginnt der Anspruchszeitraum nach diesem G[esetz] mit dem nächsten Tag. Für den Tag mit tw. Arbeitsleistung hat der AN seinen regulären Anspruch aus § 611 BGB (BAG 4.5.1971 AP LohnFG § 1 Nr. 3r).

(Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hrsg. von Müller-Glöge, Preis, Schmidt, 16., neu bearbeitete Auflage, Verlag c. H. Beck, München 2016, S. 1.863, Rd-Nr 34 zu § 3 EFZG)

In einem andern Kommentar heißt es:

Bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung wird nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht berücksichtigt, in den der Beginn der Arbeitsunfähigkeit fällt. [...] Dass der Tag der Erkrankung bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht einbezogen wird, bedeutet nicht, dass der AN für diesen Tag keine Entgeltfortzahlung erhält. Dieser Anspruch besteht vielmehr grundsätzlich ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Hat die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise an einem Dienstag während der Arbeitszeit begonnen, so steht dem AN für diesen Tag weiterhin Arbeitsentgelt zu. Die Entgeltfortzahlungsfrist beginnt dann am Mittwoch [...].

(Peter Wedde, Hrsg., Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2010, Seite 805 f, Rd-Nr 55 und 62 zu EFZG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

ich geh mal davon aus das du auch am Wochenende arbeitest, je nach Dienstplan.

Grundsätzlich ist ein Kranktag Arbeitszeit und mit 8 Std. gemessen. Wenn er es jetzt so dreht, das du an einem freien Tag krank warst und dafür für den eigentlich vorgesehenen freien Tag arbeiten sollst wäre es nicht erlaubt, zumal du ja vormittags? bereits arbeiten warst. Jedoch sollte man genau überlegen, was man dagegen tun will. Recht bekommst du nur vor Gericht. Ob du dir diesen Stress machen willst musst du selber wissen. Dein AG wirds jedenfalls nicht freuen und du kannst dich dann auf etwas gefasst machen.

Familiengerd  10.08.2021, 18:30
Grundsätzlich ist ein Kranktag Arbeitszeit und mit 8 Std. gemessen.

... wenn denn an dem Tag der Erkrankung 8 Stunden gearbeitet worden wäre!

So undifferenziert ist diese Aussage also nicht richtig.

du kannst dich dann auf etwas gefasst machen

Worauf denn?

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Zum nachholen der Fehlstunden geht es nicht anders. Bei einer Krankmeldung durch einen Arzt geht es nicht.

Familiengerd  10.08.2021, 16:34

Zum nachholen der Fehlstunden geht es nicht anders.

Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung die Arbeit abbricht und nach Hause geht, entstehen keine Fehlstunden, die nachgeholt werden müssten!!

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